KOHA-Verlag
GmbH
Dorfen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.151.153,00 |
1.153.695,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
540,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.770,00 |
5.774,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.147.381,00 |
1.147.381,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.774.729,49 |
1.673.717,29 |
| I.
Vorräte |
154.932,95 |
181.382,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
551.109,59 |
594.402,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.068.686,95 |
897.932,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
551,49 |
870,94 |
| Aktiva |
2.926.433,98 |
2.828.283,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
872.898,52 |
665.236,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
847.333,93 |
639.671,52 |
| davon
Gewinnvortrag |
639.671,52 |
572.760,83 |
| B.
Rückstellungen |
1.706.877,00 |
1.750.703,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
346.658,46 |
412.344,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
239.302,20 |
292.854,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
107.356,26 |
119.489,69 |
| Summe
Passiva |
2.926.433,98 |
2.828.283,23 |
sonstige Berichtsbestandteile
KOHA-Verlag GmbH
Dorfen
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2023
______________________________________________________________
I. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Firma
KOHA- Verlag GmbH, Dorfen, wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt, soweit nicht nach § 253 HGB
ein niedrigerer Wert geboten war. Die Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend der
steuerlichen Vorschriften im Geschäftsjahr linear
vorgenommen. Niedrigere Wertansätze wurden nicht
beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr
bestanden haben.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht nach § 253
HGB ein niedrigerer Wert geboten war. Niedrigere
Wertansätze wurden nicht beibehalten, wenn die
Gründe dafür nicht mehr bestanden haben.
Abschreibungen allein nach steuerlichen oder
Zuschreibungen allein nach handelsrechtlichen Vorschriften
wurden nicht vorgenommen.
2.
Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, soweit nicht nach § 253
HGB ein niedrigerer Wert geboten war. Niedrigere
Wertansätze wurden nicht beibehalten, wenn die
Gründe dafür nicht mehr bestanden haben.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Abschreibungen allein nach steuerlichen oder
Zuschreibungen allein nach handelsrechtlichen Vorschriften
wurden nicht vorgenommen.
3.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellung wurde gemäß
dem handelsrechtlichen versicherungsmathematischen
Gutachten der Prof. Dr. E. Neuburger & Partner,
Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche
Altersversorgung GmbH angesetzt. Die Bewertung erfolgte auf
Grundlage der in § 253 HGB enthaltenen Bestimmungen
und der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
unter Anwendung des modifizierten Teilwertverfahrens nach
Prof. Neuburger unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G
von Klaus Heubeck, einem Rechnungszins von 1,75 %
(durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen 7
Jahren) und rechnerischen Pensionierungsalter
gemäß den Versorgungszusagen mit
Finanzierungsendalter 65 Jahre. Der Unterschiedsbetrag gem.
§ 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz nach
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben (1,75 %) zu den vergangenen zehn
Jahren (1,83 %), für den eine Ausschüttungssperre
besteht, beträgt im Jahr 2022 € 15.670.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten wurden
gemäß § 253 HGB abgezinst.
4.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten,
für die eine Abzinsung nach steuerlichen Vorschriften
geboten wäre, lagen nicht vor.
III.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1.
Bilanzgewinn
In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag
von € 639.671,52 enthalten.
2.
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 59.000,00, Forderungen gegenüber
Gesellschaftern bestanden nicht.
3.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten einen
Abgrenzungsposten für die Erstellung des
Jahresabschlusses, eine Rückstellung für die
Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, eine
Rückstellung für die Verpflichtung des Verlages,
Gutschriften für die Rücknahme von Büchern
(Remissionen) zu erteilen sowie eine Rückstellung
für Tantieme-verpflichtung gegenüber der
Geschäftsführerin.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer
waren während der Berichtsperiode Herr Konrad Halbig
und Frau Karin Schnellbach.
Dorfen, den
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Geschäftsführer(in)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2024 festgestellt.
gez. Geschäftsführer
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