SIFRA
Baugesellschaft mbH
Kasel-Golzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.426,56 |
6.104,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.144,51 |
6.102,51 |
| III.
Finanzanlagen |
2.280,05 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.555,00 |
17.799,03 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
3.154,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.199,57 |
4.854,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
757,46 |
757,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
355,43 |
9.789,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
122,78 |
64,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.104,34 |
23.967,82 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.692,48 |
1.734,36 |
| B.
Rückstellungen |
802,95 |
2.255,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.608,91 |
19.978,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.104,34 |
23.967,82 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Gliederung
Ich habe die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gegliedert
(Gesamtkostenverfahren).
Abweichungen in der Form der Darstellung und
Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
liegen nicht vor.
Sofern es der Übersichtlichkeit diente, habe ich
bei den Wahlrechten die Angaben im Anhang gebracht.
Begründung zu Abschreibungen aufgrund steuerlicher
Vorschriften § 281 Abs. 2 Satz 1 HGB
Sonderabschreibungen sind im Geschäftsjahr nicht
in Anspruch genommen worden.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2
Nr. 1 HGB
Ich habe die Vermögensgegenstände zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Schulden zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Etwaige
Wahlrechte im Bilanzansatz wurden durchgängig nach
steuerlichen Grundsätzen entschieden.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungsakosten, vermindert um nutzungsbedingte,
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um
lineare Abschreibungen zu steuerlichen
Höchstsätzen, angesetzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro werden im
Jahr des Zugangs aktiviert und auf 5 Jahre abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
vorgenommen, soweit der Ansatz des Wirtschaftsgutes mit
einem niedrigeren Wert erforderlich ist.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
steuerlicher Bewertungsvorschriften angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Rückstellungen sind pflichtgemäß
für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet worden. Die übrigen Rückstellungen
decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in
angemessener Höhe.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter fünf Jahren sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Mitglieder der Organe § 285 Nr. 10 HGB
- Rene´Franke, geb. am 28.01.1977
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG
Herr Rene´Franke hat am 20.12.2000 der
Gesellschaft ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von
3.579,04 Euro gewährt, weitere Zahlungen an die
Gesellschaft erfolgten in den Jahren 2002, 2004 bis 2007.
Das Darlehen wird ab dem 01.01.2002 verzinst. Im Jahr 2008
erfolgten mehrere Zahlungen der Gesellschaft an Herrn
Rene´Franke, so dass keine Verbindlichkeit
gegenüber dem Gesellschafter sondern eine Forderung
gegenüber dem Gesellschafter besteht. Die
Darlehensforderung valutiert am 31.12.2008 mit
2.280,05 Euro.
Das Darlehen ist nicht gesichert.
Kasel-Golzig OT Jetsch, den 29. Oktober 2009
__________________________
|
|
|
gez.-
Rene´Franke -
|
|
|
Geschäftsführer
|
|
|
|
|
|
|