Perez
Stanztechnik GmbH
Leichlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.230,00 |
3.819,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.230,00 |
3.819,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
147.134,08 |
170.073,81 |
| I.
Vorräte |
3.000,00 |
11.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.209,44 |
130.132,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.924,64 |
28.940,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.088,00 |
2.240,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
253.627,66 |
436.321,31 |
| Aktiva |
408.079,74 |
612.454,12 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
461.885,90 |
150.939,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
182.693,65 |
-310.946,41 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
253.627,66 |
436.321,31 |
| B.
Rückstellungen |
7.071,00 |
7.260,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
401.008,74 |
605.194,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
401.008,74 |
605.194,12 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
917,09 |
917,09 |
| Passiva |
408.079,74 |
612.454,12 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist entsprechend den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB
und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB
aufgestellt worden. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Für die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet. Die
Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BILRUG). Die dem
Vorjahresabschluss zugrunde liegenden Ansatz-,
Bewertungs-und Ausweismethoden werden unverändert
fortgeführt, soweit sich nicht Änderungen durch
die Anwendung der HGB-Vorschriften ergeben oder neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erfordern.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
überschuldet. Gemäß § 19 Abs. 2 der
Insolvenzordnung liegt Überschuldung dann vor, wenn
das Vermögen des Schuldners die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen eines Lieferanten liegt eine
Rangrücktrittserklärung in Höhe von
280.000,00 € vor. Der Gläubiger tritt mit seinen
genannten Forderungen unwiderruflich hinter sämtliche
Forderungen derzeitiger und künftiger Gläubiger
solange und soweit zurück, als die Gesellschaft
überschuldet ist. Infolgedessen ist die
Fortführung des Unternehmens sichergestellt und eine
Überschuldung im rechtlichen Sinne liegt somit nicht
vor. Der Jahresabschluß wurde infolgedessen unter der
Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
2. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Leichlingen und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Köln
(HR Nr. B 49100).
Zur Geschäftsführerin war während des
Geschäftsjahres 2020 Frau Sigrid Perez bestellt.
Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Es liegen keine Vorschüsse oder Kredite an die
Geschäftsführerin vor.
Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen
gehalten.
Es liegen keine unbeschränkt haftenden
Gesellschaftsverhältnisse vor.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
3.
3. Erläuterungen zum Jahresabschluss
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungskosten abzüglich der bisher
aufgelaufenen planmäßigen Abschreibungen. Die
Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt.
Die zugrundeliegende Nutzungsdauer ist unverändert
gegenüber dem Vorjahr. Bei den geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurde von der Vereinfachungsregel
des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Der § 6
Abs. 2a EStG wurde, sofern handelsrechtlich zulässig,
berücksichtigt.
Vorräte, Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu
Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen wurden im
erforderlichen Umfang vorgenommen, das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Kassenbestand und Bankguthaben sind mit
Nennbeträgen bilanziert.
Aufwendungen, die eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag betreffen, wurden in Höhe von 5.088,00
€ aktiv abgegrenzt.
Bei der Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der
Höhe bemessen, die nach kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen 917,09 €.
Die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten
sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen ergeben
sich aus den bestehenden Miet- und Leasingverträgen
und betragen zum Bilanzstichtag 11.395,53 € (22.093,39
€ VJ).
Die Restlaufzeiten aller Forderungen und
Verbindlichkeiten betragen jeweils nicht mehr als bis zu
einem Jahr.
Die Angaben im Anhang hinsichtlich der Fristigkeit
haben Vorrang gegenüber der Bilanz.
Leichlingen, den 04. August 2021
gez. Sigrid Perez
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2021 festgestellt.
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