Einzelhandel mit Textilien
MCM Management-Consulting Mayer GmbH
Freiherr-von-Eichendorff-Straße 23, 88239 Wangen im Allgäu, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Thomas Mayer seit 2.11.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MCM Management-Consulting Mayer GmbHBietigheim-BissingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG
1. Allgemeine Angaben
Mit der Beschlussfassung des Bundesrates hat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BiMoG) am 03.04.2009 alle rechtlichen Hürden genommen. Das Gesetz ist am 29. Mai 2009 in Kraft getreten. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber die Anwendung des BiMoG für die nach dem 31.12.2009 beginnenden Geschäftsjahre vor. Im vorliegenden Jahresabschluss wurden nun die Regelungen des BiMoG erstmals berücksichtigt. Ändern sich bei der erstmaligen Anwendung der durch Artikel 1 bis 11 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geänderten Vorschriften die bisherige Form der Darstellung oder die bisher angewandten Bewertungsmethoden, so sind § 252 (1) Nr. 6, § 265 (1), § 284 (2) Nr. 3 und § 313 (1) Nr. 3 des Handelsgesetzbuchs bei der erstmaligen Aufstellung eines Jahres- oder Konzernabschlusses nach den geänderten Vorschriften nicht anzuwenden. Außerdem brauchen die Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung nicht angepasst werden; hierauf ist im Anhang und Konzernanhang hinzuweisen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BiMoG) wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie die eventuell ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Ab dem 01.01.2008 werden bewegliche und selbständig
nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder Einlagewert über Euro 150,00
bis Euro 1.000,00 netto in einem jahrgangsbezogenen
Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig auf
5 Jahre verteilt. Für Anschaffungs- oder
Herstellungskosten über Euro 150,00 bis Euro 410,00
netto besteht ab dem 01.01.2010 ein 3-faches Wahlrecht:
Sofortabzug als GWG, Abschreibung über die
Nutzungsdauer oder Bildung eines Sammelpostens.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst ( § 253 II 1 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 I HGB).
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
3.1 Bruttoanlagenspiegel
3.2 Verbindlichkeiten
4.1 Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: 4.2 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Jörg Mayer, Dipl-Betriebswirt (FH) 4.3 Unterschrift der Geschäftsleitung
Jörg Mayer |
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