CP Mayer Holding GmbH
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drilltec GmbHEggenfeldenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Handelsbilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2021
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die größenabhängigen Befreiungen gemäß §§ 274a, 276 und 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Währungsumrechnung Fremdwährungsposten wurden - soweit im Jahresabschluss vorhanden - mit dem Devisenkassamittelkurs (§ 256a Satz 1 HGB) verbucht. Bilanzierungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 252 bis 256 HGB) unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis 283 HGB) sowie der Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes vorgenommen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind - mit Ausnahme der Verrechnung von Pensionsrückstellung und Verrechnungsfähigen Vermögenswerten - nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten sowie die latenten Steuern wurden in der Bilanz - soweit vorhanden - gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet, sofern nicht § 254 HGB anzuwenden ist. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind - mit Ausnahme von evtl. anfallenden Währungskursgewinnen gem. § 256a Satz 2 HGB - nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt (bei Wirtschaftsgütern, die bis zum 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 angeschafft wurden). Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu € 250,00 werden ohne Aufnahme in das Anlagegitter sofort als Aufwand gebucht. Die in Arbeit befindlichen Projekte werden zu Herstellungskosten, entsprechend § 255 Abs. 2 HGB, aktiviert. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden ggf. durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf Euro 9.310,39 (Vorjahr: Euro 6.801,50). Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 380.995,11 (Vorjahr: Euro 382.976,75) gliedern sich wie folgt:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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