KFT Kunststoff-Form-Technik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bettina Glück seit 25.6.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMA Verwaltungsgesellschaft mbHRheinbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAKTIVA
PASSIVA
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der REMA Verwaltungsgesellschaft mbH, Rheinbach (Amtsgericht Bonn, HR B 4986) ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz erfolgt im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB in Verbindung mit § 265 Abs. 5 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte werden nicht in Anspruch genommen. Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten aktiviert und, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig um lineare Abschreibungen vermindert. Das Gebäude (Hallenneubau) wird linear mit einer Nutzungsdauer von 33 Jahren und die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit einer Nutzungsdauer von 14 Jahren abgeschrieben. Die der Abschreibungsrechnung zugrunde gelegten Abschreibungssätze basieren grundsätzlich auf den steuerlich anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernder Wertminderung, zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bestehen die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine Zuschreibung. Die Bewertung der Forderungen erfolgt mit ihrem Nominalbetrag. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. 3. Anteile an verbundenen Unternehmen / Beteiligungen
4. Forderungen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 3.427.345,05 (i.Vj. EUR 5.650.908,21) und in Höhe von EUR 255.374,82 (i.Vj. EUR 255.374,82) sonstige Forderungen bzw. Vermögensgegenstände. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 5. Eigenkapital Die Rücklage für eigene Anteile wurde aufgrund von § 272 Abs. 4 Satz 4 HGB gebildet. 6. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten des Geschäftsjahres sowie des Vorjahres haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 7. Persönlich haftender Gesellschafter Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der REMA Lipprandt GmbH & Co. KG, Rheinbach. 8. Konzernabschluss Das Unternehmen wird in den Konzernabschluss der REMA Lipprandt GmbH & Co. KG mit Sitz in Rheinbach, welcher den größten und kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. 9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die zu berichten wäre, sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Rheinbach, den 7. August 2024 REMA Verwaltungsgesellschaft mbH gez. Bettina Glück, Geschäftsführerin Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung: Die Gesellschafter haben in ihrer Sitzung am 21. Oktober 2024 den Jahresabschluss der Gesellschaft festgestellt. Vom Jahresergebnis wird ein Betrag von EUR 1.750.000,00 ausgeschüttet. Der Restbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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