TOP Servicedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Brings seit 1.2.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Doreen Brings | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TOP Catering GmbHFrankfurt (Oder)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.
von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1
nach der linearen Methode vorgenommen.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00)
wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 S.1 im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Ø Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
Ø Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ø Die Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die
bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Ø Pensionsverpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert
bilanziert.
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind
keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten.
In den 'Sonstigen betrieblichen Aufwendungen' sind keine
Aufwendungen für die Einstellung in den Sonderposten
enthalten.
In den Sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine
Erträge für die Auflösung des Sonderposten
enthalten.
IV. Ergänzende Angaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer
Brings, Marcus
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden
am Bilanzstichtag gegenüber den Organmitgliedern
nicht.
V. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Frankfurt (Oder), den 31. März 2025 gez. Brings Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. März 2025 |
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