HaP
Verwaltungsgesellschaft mbH
Glottertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
32.241,17 |
31.272,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.590,75 |
25.724,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.650,42 |
5.548,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.241,17 |
31.272,92 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.031,02 |
29.069,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.069,57 |
3.322,36 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
38,55 |
-747,21 |
| B.
Rückstellungen |
1.069,26 |
1.069,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.140,89 |
1.134,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.241,17 |
31.272,92 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275)
gegliedert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275
Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabeerleichterungen des
§ 288 HGB teilweise in Anspruch.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gem.
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht angepasst.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB
wurde beachtet.
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden
nur aufgelöst, soweit der Grund für die
Rückstellung entfallen ist.
2. Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind keine vorhanden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
gebildet worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Angabe über Grundlagen für die Umrechnung
der Fremdwährungsposten
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung bestehen nicht.
4. Beteiligungen, verbundene Unternehmen
Die Gesellschaft ist an anderen Unternehmen weder i.
S. des § 271 HGB beteiligt, noch durch
Unternehmensverträge analog der §§ 291,292
AktG verbunden.
5. Eigenkapital
Das Stammkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden in Höhe von 2,1 T€ (Vj. 1,1
T€). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen nicht.
C. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestanden
am Bilanzstichtag nicht.
2. Geschäftsführung
Einzelvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Gesellschafter-Geschäftsführer ist Frau Ursula
Stalujanis, Hotelfachfrau.
3.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten an
Gesellschafter in Höhe von 1 T€ (Vj. 0 €).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011 festgestellt.
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