AL-Franken-Fertigteil GmbH
Ellingen-Stopfenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
ANLAGEVERMÖGEN |
847.800,88 |
888.053,88 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
142,00 |
411,00 |
| II.
Sachanlagen |
847.658,88 |
887.642,88 |
| B.
UMLAUFVERMÖGEN |
2.303.295,46 |
2.006.591,36 |
| I.
Vorräte |
597.041,33 |
561.284,75 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
353.678,01 |
183.547,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
247.725,33 |
1.077.445,28 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
1.458.528,80 |
367.861,33 |
| C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
9.758,37 |
4.436,66 |
| Aktiva |
3.160.854,71 |
2.899.081,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
EIGENKAPITAL |
2.319.152,38 |
2.084.628,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.341.068,00 |
1.341.068,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
878.084,38 |
643.560,71 |
| davon
Gewinnvortrag |
643.560,71 |
|
| B.
RÜCKSTELLUNGEN |
528.257,00 |
467.565,00 |
| C.
VERBINDLICHKEITEN |
313.445,33 |
346.888,19 |
| Summe
Passiva |
3.160.854,71 |
2.899.081,90 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen
AL-Franken-Fertigteil GmbH mit Sitz in
Ellingen-Stopfenheim und ist beim Amtsgericht
Ansbach unter HRB 3642 eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
über die Rechnungslegung von
Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-277 HGB sowie unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt.
Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein mittelbares
Beteiligungsverhältnis besteht, erfolgt
gemäß § 265 Abs. 5 HGB innerhalb der
Unternehmensgruppe der Gesellschafterin Solnhofer Beton
GmbH & Co. KG gesondert in dem Posten Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, zur Transparenz im
Hinblick auf die einheitliche Darstellung im Konzern.
C.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1
Bilanzierungsmethoden
Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert ausgeübt.
1.2
Darstellungsstetigkeit
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
1.3
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungsmethoden wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Den planmäßigen Abschreibungen liegt eine
Nutzungsdauer von 3 bis maximal 5 Jahren
zugrunde.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
Gebäude wurden linear über eine
Nutzungsdauer von 4 bis maximal 33 Jahren
abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 bis maximal 21 Jahren.
Die Vermögensgegenstände werden linear
abgeschrieben.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 1 bis maximal 20 Jahren.
Die Vermögensgegenstände werden zum Teil
linear, zum Teil degressiv abgeschrieben; der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung
zu höheren Abschreibungen führt.
Geringwertige Anlagegüter im Berichtsjahr wurden
voll abgeschrieben und als Abgang im
Anlagenspiegel gezeigt.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den
Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
sind entsprechend ihres Fertigungsgrades mit
anteiligen Herstellungskosten bewertet. In die
Herstellungskosten werden neben direkt
zurechenbaren Kosten auch die Fertigungs- und
Materialgemeinkosten einbezogen.
Fertige Erzeugnisse
sind mit Herstellungskosten bewertet. In die
Herstellungskosten werden neben direkt
zurechenbaren Kosten auch die Fertigungs- und
Materialgemeinkosten einbezogen.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
sind zu den verrechenbaren Zahlungsbeträgen
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und
latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen
erfasst. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 3% auf die
Netto-Forderungen Rechnung
getragen.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten und
Zahlungsbeträgen angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungspsoten
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
EIGENKAPITAL
Das Stammkapital beträgt unverändert zum
Vorjahresabschluss EUR 100.000,00 und ist in voller
Höhe einbezahlt.
KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage beträgt EUR
1.341.068,00 (Vj.: EUR 1.341.068,00).
RÜCKSTELLUNGEN
Steuerrückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages aufgrund des
steuerlichen Gewinns dotiert.
Sonstige Rückstellungen
sind in Höhe der voraussichtlichen
Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag dotiert und berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht und sonstige Verbindlichkeiten
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
D.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.1
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen im
Geschäftsjahr und im Vorjahr in voller Höhe
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die
Forderungen gegen
Gesellschafter betragen EUR 4.369,82 (Vj.: EUR
1.597,14).
1.2
Restlaufzeiten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben insgesamt eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
2.
Verbindlichkeiten
2.1
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
betreffen im Geschäftsjahr und im Vorjahr in
voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen. Die
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern betragen EUR 64.332,88 (Vj.: EUR
73.823,17).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
betreffen aus Sicht der Gesellschafterin Solnhofer
Beton GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 11.300,74
(Vj.: EUR 2.695,29) Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein mittelbares
Beteiligungsverhältnis
besteht.
2.2
Restlaufzeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR
313.445,33 (Vj.: EUR 346 888,19) eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
F.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
|
2024
|
2025 - 2028
|
nach 2028
|
Gesamt
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Nicht
bilanzierungsfähige Zahlungsverpflichtungen
|
38
|
0
|
0
|
38
|
davon
gegenüber
|
|
|
|
|
assoziierten Unternehmen
|
36
|
0
|
0
|
36
|
|
38
|
0
|
0
|
38
|
Die sonstigen Zahlungsverpflichtungen aus
mehrjährigen Umlageverträgen haben in Höhe
von TEUR 36 eine unbefristete Laufzeit. Die Verpflichtungen
aus mehrjährigen Dienstleistungsverträgen in
Höhe von TEUR 2 sind in den nicht
bilanzierungsfähigen Zahlungsverpflichtungen enthalten
und verlängern sich automatisch um ein
weiteres Jahr, soweit nicht ausdrücklich
gekündigt wird. Der Ausweis erfolgt deshalb
nur für das Folgejahr.
Es bestehen zum Bilanzstichtag darüber hinaus
keine nicht in der Bilanz aufgeführten Geschäfte,
die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind.
2.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer
UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB
AL-Franken-Fertigteil GmbH,
Ellingen-Stopfenheim
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Ellingen-Stopfenheim,
20. Dezember 2024
gez.
Herr Hans-Peter Grimm, (Geschäftsführer)
gez.
Herr Mathias Humpenöder,
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2025
festgestellt.
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