MANG IT ENGINEERING GMBHLiquidiert

89165 Dietenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 4913
Eingetragen
17.2.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
IT Beratung, Software- und Systementwicklung

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Mang
seit 10.2.2009
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MANG IT ENGINEERING GMBH

Dietenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 23.588,00 14.979,02
I. Sachanlagen 23.588,00 14.979,02
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 23.588,00 14.979,02
B. Umlaufvermögen 91.688,54 125.674,77
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.811,54 26.322,57
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20.701,76 17.293,47
2. sonstige Vermögensgegenstände 109,78 9.029,10
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 70.877,00 99.352,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 334,00 170,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 115.610,54 140.823,79

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 100.965,05 101.972,51
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 46.972,51 58.547,11
III. Jahresüberschuss 28.992,54 18.425,40
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 14.000,00
C. Rückstellungen 7.013,41 1.000,00
1. Steuerrückstellungen 6.013,41 0,00
2. sonstige Rückstellungen 1.000,00 1.000,00
D. Verbindlichkeiten 7.632,08 23.851,28
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 13.072,17
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 404,32 2.305,59
3. sonstige Verbindlichkeiten 7.227,76 8.473,52
davon aus Steuern 4.262,91 3.076,10
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 100,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 115.610,54 140.823,79

Anhang


Inhaltsverzeichnis


A. Allgemeine Angaben 50

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit 50

II. Bilanzierungsmethoden 50

III. Bewertungsmethoden 51

1. Immaterielle Vermögensgegenstände 51

2. Sachanlagen 51

3. Finanzanlagen 52

4. Vorräte 52

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände 52

6. Verbindlichkeiten 53

7. Rückstellungen 53

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 54

C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 56

D. Sonstige Angaben 58

E. Ergänzende Angaben 59

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane 59

II. Arbeitnehmer 60

F. Ergebnisverwendung 62

G. Forderungsspiegel 63

H. Rücklagenspiegel 64

I. Rückstellungsspiegel 65

J. Verbindlichkeitenspiegel 66

K. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 67

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB 67

II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB 68



Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen:

Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen nicht verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Finanzanlagen

Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.


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