FASHIONLAND
LEDERWAREN GmbH
Seligenstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.615,00 |
37.305,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.637,00 |
18.307,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.978,00 |
18.998,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
768.360,02 |
1.099.935,63 |
| I.
Vorräte |
515.730,48 |
733.271,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
223.413,26 |
339.635,45 |
| davon
gegen Gesellschafter |
147.249,69 |
178.535,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.216,28 |
27.028,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.947,36 |
|
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.139.009,78 |
864.003,32 |
| Aktiva |
1.928.932,16 |
2.001.243,95 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
889.003,32 |
694.490,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
275.006,46 |
194.512,58 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.139.009,78 |
864.003,32 |
| B.
Rückstellungen |
16.654,00 |
24.882,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.912.278,16 |
1.976.361,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
71.699,83 |
145.597,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.840.578,33 |
1.830.764,27 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.840.130,76 |
1.863.787,80 |
| Summe
Passiva |
1.928.932,16 |
2.001.243,95 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der FASHIONLAND LEDERWAREN GmbH,
Seligenstadt (Offenbach am Main, HRB 47532) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden wurden unter Anwendung der
Grundsätze der Unternehmensfortführung
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
vorgenommen obwohl bestandsgefährdende Risiken
vorliegen. Die Zulässigkeit der Annahme der
Unternehmensfortführung basiert auf der erteilten
Rangrücktrittserklärung.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software,
Lizenzen) erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB), wobei voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen 1 und
5 Jahren angenommen werden. Die Abschreibung erfolgt
linear. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird entsprechend seiner geschätzten
Nutzungsdauer von acht Jahren abgeschrieben. Diese
Nutzungsdauerschätzung ist durch die Laufzeit
wichtiger Absatzverträge des erworbenen Unternehmens
begründet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden geringwertige
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von über Euro 250,00 und unter Euro 800,00 im
Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand
verrechnet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die Bewertung der
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfolgt zu
Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe,
wie sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 S. 1 HGB), der von der Deutschen Bundesbank
monatlich bekannt gegeben wird.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem
Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3
HGB).
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert (§
285 Nr. 13 HGB)
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden 15 Jahre festgelegt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen i. H. von EUR 1.840.130,76 und resultieren
aus einem Darlehen.
Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigte Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 7.
Geschäftsführung
Mitglied der Geschäftsführung ist:
· Manuela Sörger,
Geschäftsführerin
Die Geschäftsführererin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Seligenstadt, den 07.
März 2025
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025
festgestellt.
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