Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 353523
Eingetragen
12.5.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungVermittlung von Arbeitskräften
Gegenstand
Beratung und Betreuung von Unternehmen im Personalmanagement, insbesondere bei der Beschaffung von Führungskräften, Personalführung, Personalorganisation, Personalentwicklung sowie Konzeption und Durchführung von Seminaren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bettina Lutz
seit 3.4.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RWT PERSONALBERATUNG GMBH

Reutlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Umlaufvermögen 896.834,19 773.243,84
I. Vorräte 30.271,00 10.287,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 810.632,72 735.086,63
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 55.930,47 27.870,21
B. Rechnungsabgrenzungsposten 10.118,67 7.666,84
C. Aktive latente Steuern 17.700,00 17.700,00
Aktiva 924.652,86 798.610,68

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 67.700,00 67.700,00
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen 6.260,00 6.260,00
III. Gewinnvortrag 11.440,00 11.440,00
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 841.325,00 716.296,00
C. Verbindlichkeiten 15.627,86 14.614,68
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 15.627,86 14.614,68
Passiva 924.652,86 798.610,68

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Sitz der RWT Personalberatung GmbH ist in Reutlingen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 353523 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde im Berichtsjahr unter Anwendung der handelsrechtlichen Regelungen und unter Beachtung des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des § 275 HGB aufgestellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungen für den Anhang für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger, nutzungsbedingter Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Geringwertige Wirtschafsgüter mit Anschaffungskosten bis Euro 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und im Zugangsjahr als Abgang behandelt.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die unfertigen Leistungen (in Arbeit befindliche Aufträge) werden mit den Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Der Umfang der in die Herstellungskosten einbezogenen Kostenbestandteile orientiert sich an den handelsrechtlichen  Bewertungsvorschriften. Im Einzelnen werden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die zuzurechnenden Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet.

Bei den Forderungen aus Leistungen sind keine erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen zu berücksichtigen. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

In den Forderungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEuro 590,8 (Vorjahr: TEuro 559,1) sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEuro 15,5 (Vorjahr: TEuro 16,2) enthalten, davon entfallen wiederum auf Forderungen an Gesellschafter TEuro 590,8 (Vorjahr: TEuro 559,1).

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bewertet.

Aktive latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Schulden ermittelt. Von dem Aktivierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht.

Rückstellungen

Auf Grund der Bewertungsvorschriften des § 253 HGB ist der Rückstellungsbetrag für Pensionen zum 1.1.2010 höher als der nach bisherigem Recht zum 31.12.2009. Der aus dieser Umbewertung entstehende Zuführungsbetrag  wird in Höhe von einem Fünfzehntel (Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB) jährlich der Rückstellung zugeführt.

Der Gesamtbetrag der nicht passivierten Rückstellungen für laufende Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt TEuro 14,9  (2/15tel von TEuro 112,1).

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wird im Berichtsjahr § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 angewendet. Hiernach werden die Pensionsrückstellungen mit dem von der deutschen Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,78%.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag TEuro 44,9.

Der Unterschiedsbetrag unterliegt grundsätzlich der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Eine korrespondierende Abführungssperre bei Gewinnabführungsverträgen wurde ausdrücklich nicht geregelt. Eine analoge Anwendung der Ausschüttungssperre kommt nicht in Betracht.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.

Angaben zur Bilanz

Zum 31. Dezember 2022 beträgt die Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB auf Grund der Aktivierung von latenten Steuern unverändert wie im Vorjahr Euro 17.700,00.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 4 Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführung:
Dipl. Kauffrau Bettina Lutz, Personalberaterin

Reutlingen, den 30. März 2023
RWT PERSONALBERATUNG GMBH
Geschäftsleitung

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2023 festgestellt.

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