Holzbau
Kohn GmbH
Saarburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
143.360,00 |
183.679,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
79.291,00 |
91.500,00 |
| II.
Sachanlagen |
64.069,00 |
92.179,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
502.338,22 |
366.013,39 |
| I.
Vorräte |
126.258,90 |
119.475,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
279.219,04 |
211.022,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
96.860,28 |
35.515,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.245,00 |
33.033,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
2.874,13 |
| Aktiva |
681.943,22 |
585.599,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
103.954,92 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
91.454,92 |
-15.374,13 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
2.874,13 |
| B.
Rückstellungen |
43.865,95 |
23.256,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
534.122,35 |
562.342,58 |
| Passiva |
681.943,22 |
585.599,52 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
1. Die GmbH hat ihren Sitz in Saarburg. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HR B
43321 eingetragen.
2. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb
einer Zimmerei.
3. Der Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB in der Fassung
des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
4. Die Angaben zur Erläuterung der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden soweit wie
erforderlich in den Anhang übernommen.
II. Angaben zur Bilanz und zu den Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
1. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die durch die
Geschäftsleitung getroffenen Maßnahmen zu einer
positiven Fortführungsprognose führen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden trägt allen erkennbaren Risiken Rechnung.
2. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
3. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
einem Anschaffungswert von 250 Euro bis 1.000 Euro werden
gem. § 6 Abs. 2 EStG ab dem Jahr des Zugangs auf 5
Jahre verteilt. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250 Euro werden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
4. Die Bestände an noch nicht fertig
gestellten bzw. noch nicht abgerechneten Bauleistungen
werden mit den Herstellungskosten bewertet, höchstens
jedoch mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
5. Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
6. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
7. Die sonstigen Vermögensgegenstände
und die liquiden Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten) wurden mit den Nennbeträgen
bilanziert.
8. Die sonstigen Rückstellungen und
Steuerrückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung der
Rückstellungen erfolgte mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
9. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 wurde gem.
§ 266 HGB in Kontoform aufgestellt. Die
Umsatzerlöse werden gem. § 277 Abs. 1 HGB in der
Fassung des BilRUG erfasst.
2. Die Tilgung der in der Bilanz angegebenen
Verbindlichkeiten entsprechen dem Plan.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach
§ 275 Abs. 1 HGB in Staffelform unter Anwendung des
Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
2. Die Steuern von Einkommen und Ertrag
resultieren ausschließlich aus dem Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
V. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch die
beiden Geschäftsführer:
- Herrn Schubert, Sebastian, Wincheringen
- Herrn Rauch, Jürgen, Mettlach
Beide Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
VI. Ergebnis Verwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Saarburg, 16.12.2024,
gez.
Sebastian Schubert und Jürgen Rauch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
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