Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 97353
Eingetragen
15.1.2020
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieUnternehmensberatung
Gegenstand
EDV-Beratung sowie Software- und Elektrotechnik-Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heiko Seip
seit 15.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Heiko SeipNippy Systems Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nippy Systems GmbH

Schöneck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 7.895,00 6.127,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.574,00 3.464,00
II. Sachanlagen 6.321,00 2.663,00
B. Umlaufvermögen 1.969.711,38 1.192.106,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.705.547,89 855.590,96
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 264.163,49 336.515,86
Summe Aktiva 1.977.606,38 1.198.233,82

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 923.807,67 923.807,67
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.000,00 -12.000,00
III. eingefordertes Kapital 13.000,00 13.000,00
IV. Gewinnvortrag 910.807,67 0,00
V. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 910.807,67
B. Rückstellungen 182.321,77 216.930,37
C. Verbindlichkeiten 871.476,94 57.495,78
Summe Passiva 1.977.606,38 1.198.233,82

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Nippy Systems GmbH hat ihren Sitz in Schöneck und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hanau (Reg.Nr.: HRB 97353).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV. Ertragssteuerliche Organschaft

Damit die Vermögens-,Finanz-und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Ertragsteuerlich besteht ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organgesellschaft und der Nippy Systems Holding GmbH als Organträgerin.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 137.651,53 (i.Vj.: EUR 186.135,43).

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter i.H.v. EUR 1.567.153,82 (VJ.: EUR 643.760,11) enthalten. Diese wurden verzinst.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 871.476,94 (i.Vj.: EUR 0,00).

C. Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 2 (Vj.: 2) Arbeitnehmer i.S.d. §§267, 267a HGB.

D. Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer:

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Seip Heiko Geschäftsführer einzeln

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.10.2024.

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