FH Immobilien & Baugesellschaft mbH
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
bugeater UG (haftungsbeschränkt)Frankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhang1. Allgemeine Angaben 1.1. Allgemeine Angaben zur Gliederung und Platzierung von Angaben im Jahresabschluß 1.1.1 Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben in diesem Anhang werden nur vorgenommen, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können. 1.1.2 Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu machen und dort nicht ausgewiesen sind, erfolgt die Angabe im Anhang. Der Anlagenspiegel einschließlich der Angaben zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres, die Ergebnisverwendung und die Angaben zu den Gewinnrücklagen sind im Anhang dargestellt. 2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz 2.1.1 Durch die Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzmodernisierungsgesetz - BilMog) sind in der Handelsbilanz verschiedene Wahlmöglichkeiten möglich. Diese Wahlmöglichkeiten betreffen durch den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch die Steuerbilanz. Eine Einheitsbilanz ist grundsätzlich nicht mehr möglich. 2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen 2.2.1 Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. 2.2.2 Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear entsprechend der Nutzungsdauer. Sonderabschreibungen gemäß § 7g EStG in Höhe von 20 % wurden nicht vorgenommen. 2.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen 1. Pauschalwertberichtigungen der Kundenforderungen wurden keine gebildet. 2. Einzelwertberichtigungen auf ältere und dubiose Kundenforderungen wurden keine gebildet. 3. Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der steuerrechtlichen Rechtsprechung bewertet. 2.3.4 Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert. 2.4 Abweichung von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres u. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Es sind keine Abweichungen von den Bewertungsmethoden durch die Anwendung der Wahlrechte nach dem BilMog zum Vorjahr zu verzeichnen. Ebenso sind auch keine sonstigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu verzeichnen.
gez. GF. J. Kloth Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2020 festgestellt. |
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