Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung
BMB Medien GmbHLiquidiert
Graf-zu-Castell-Straße 1, 81829 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bodo Meinsen seit 22.7.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BMB Medien GmbHMünchenJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANG
E N T W U R F vorläufig und ungeprüft !
BMB Medien GmbH
Handelsregister: Amtsgericht München - Registergericht- HR B 156594
ANHANG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 01.01.2006 bis
31.12.2006
Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, vorläufig im Entwurf aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses in der Entwurfsform wurde erforderlich, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Erkenntnis über die einzelnen Bilanzposten im Hinblick auf Vollständigkeit und Wertigkeit vorliegen. Grund hierfür ist der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet wurde und dadurch die Vollständigkeit der vorgefundenen Unterlagen erst einer Überprüfung unterzogen werden muss. Gegenwärtig ist der Insolvenzverwalter damit beschäftigt eine sachgerechte Aufarbeitung des Belegwesen und der Auswertungen vorzunehmen bzw. sicherzustellen. Dieser Prozess dauert gegenwärtig noch an. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs.1 Nr. 2+3 HGB Anwendung. Mit Beschluss des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht- vom 06.06.2006 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr RA Dr. jur. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 28.09.2006 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr RA Dr. jur. Michael Jaffé zum Insolvenzverwalter bestellt.
Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist der Jahresabschluss nicht mehr unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, sondern unter der Prämisse der Unternehmenseinstellung. Folglich sind in der Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände zu Zerschlagungswerten angesetzt. Ebenso sind sie Verbindlichkeiten passiviert, soweit diese bekannt geworden sind. Bei den Werten der Veröffentlichung zum 31.12.2006 spiegelt sich der letzt vorgefundene Stand der Finanzbuchhaltung bzw. ein Zwischenstand der bereits aufgearbeiteten Daten wieder. Es werden aus Vorsichtsgründen nur Werte ausgewiesen, die aus Sicht des Verwalters belegt werden können.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Wert zum Ansatz gebracht welche realisiert bzw. nachhaltig belegbar waren.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind nun unter Umständen die zuvor unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Vermögenswerte enthalten, da es dem Verwalter obliegt, die vollständige Verwertung des Vermögens durchzuführen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Umgruppierung des Anlage- ins Umlaufvermögen.
Rückstellungen
Für die Jahresabschlusskosten, Archivierungskosten etc. liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse bzw. Rechnungen vor. Es wurde deshalb ein Betrag von 1,00 € als sonstige Rückstellung (Erinnerungswert) eingestellt.
Verbindlichkeiten
Bei den ausgewiesenen Verbindlichkeiten handelt es sich um Positionen, die dem Verwalter aus den vorgefundenen Unterlagen bzw. gegenüber dem Verwalter dargelegt und somit bekannt gewordenen sind. Diese werden regelmäßig als fällig angesehen.
Sonstiges
Zum Ausweis kommen die Daten und Angaben, soweit Sie dem Insolvenzverwalter im Rahmen seiner gerichtlichen Bestellung bzw. Amtsausführung bekannt geworden sind. Da eine Verlässlichkeit der vorgefundenen Daten bislang noch nicht abschließend belegbar ist, erfolgt aus Vorsichtsgründen der Ausweis der Bilanzposten ohne Angabe der Vorjahreswerte.
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