Polafi Haustechnik GmbH
Sangerhausen
Jahresabschluss zum 31.12.2022
Bilanz zum
31.12.2022
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A K T I V A
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| A.
Anlagevermögen |
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| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
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1,00 |
| II.
Sachanlagen |
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84.428,18 |
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84.429,18
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| B.
Umlaufvermögen |
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| I.
Vorräte |
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13.448,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
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327.556,41 |
| III.
Wertpapiere |
|
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12.782,29 |
| IV.
Kassen-, Bankbestände, Guthaben bei
Kreditinstituten |
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|
259.709,71 |
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|
613.497,35
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| C.
Aktive Rechnungsabgrenzung |
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8.871,89 |
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Summe A K T I V A
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706.798,42
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|
P A S S I V A
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| A.
Eigenkapital |
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| I.
Gezeichnetes Kapital |
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25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklage |
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| 1.
Andere Gewinnrücklagen |
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- 18.228,71 |
- 18.228,71 |
| III.
Gewinn-Vortrag |
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290.497,67 |
| IV.
Jahresüberschuß |
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90.102,74 |
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387.936,29
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| B.
Rückstellungen |
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|
31.176,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
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|
287.685,20 |
|
Summe P A S S I V A
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|
706.798,42
|
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Polafi Haustechnik GmbH hat ihren Sitz in
Sangerhausen und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht (Reg.Nr. HRB200817).
Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die
Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert.
Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind trotz
der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG
vergleichbar.
Grundsätze zur Bilanzierung und
Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den
Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.
Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen
Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode
ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der
Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten
abgezogen.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und
minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren
Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend
Rechnung getragen worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden abgezinst.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind
unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in
fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag
bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am
Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der
Folge eines niedrigeren und bei
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines
höheren Stichtagswerts.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie der Sach- und
Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.
Anlagevermögen
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und
außerplanmäßiger Abschreibungen, angesetzt.
Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis
linear abgeschrieben.
Finanzanlagen
Auf die Angabe des Eigenkapitals und des
Jahresergebnisses der Gesellschaft wird mit Hinweis auf
§ 286 Abs. 3 Satz 2 HGB verzichtet.
Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden in Höhe
von € 327.556,41 ausgewiesen.
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen /
unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden
Forderungen gegen Gesellschafter von € 127.428,23
ausgewiesen.
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter, die
nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesen sind, sind in
Höhe von T€ 0 in den Forderungen enthalten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen /
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 0.
In der Position "Sonstige
Vermögensgegenstände" sind keine Beträge
größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.564,59 mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Im Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist ein
Gewinnvortrag von € 290.497,67 enthalten.
Rücklagen
Die Entwicklung der Rücklagen zeigt sich wie
folgt:
Gewinnrücklage aus den Übergangsvorschriften
BilMoG 18.288,71 €
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen
und Aufbewahrungsverpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von
€287.685,20 ausgewiesen. In der Summe sind
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In
Höhe von €20.530,47 enthalten.
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung in
Höhe von €58.757,10 ausgewiesen.
Sonstige Verbindlichkeiten belaufen sich auf
€208.397,63, davon sind Verbindlichkeiten aus Steuern
€127.950,88 und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit €1.472,35.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00
€
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 0 durch
Grundschulden / Sicherungsübereignung /
Sicherungsabtretung von Forderungen besichert.
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
/ sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen von € 0
enthalten.
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen / sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 0
ausgewiesen.
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen von € 0 ausgewiesen.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag,
soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene
oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: 0 €
Zum 31.12.2021 bestehen Verpflichtungen aus
Leasingverträgen in Höhe von T€ 0
Gegenstand der Leasingverträge sind
hauptsächlich die folgenden Wirtschaftsgüter: keine
Arbeitnehmer
Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 16 Mitarbeiter
beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag
die Führung der Geschäfte bei
Herrn Torsten Klaus.
Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt: EUR
Gewinnvortrag 290.497,67
| Jahresüberschuss |
90.102,74 |
| Offene
Gewinnausschüttung |
0,00 |
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 380.600,41
Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr
nicht vorgelegen.
Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 31.12.2022 sind
keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Sangerhausen, den 27.
März 2024
gez.
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 27.03.2024. |