LMS
Commodities GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.871,00 |
28.549,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
425,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.870,00 |
28.124,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
393.258,28 |
419.338,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.579,18 |
51.067,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
341.679,10 |
368.270,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
773,41 |
485,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
415.902,69 |
448.372,82 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
258.349,25 |
177.744,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
27.744,46 |
17.829,61 |
| III.
Jahresüberschuss |
80.604,79 |
9.914,85 |
| B.
Rückstellungen |
47.668,63 |
2.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
109.884,81 |
268.028,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
109.884,81 |
58.028,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
415.902,69 |
448.372,82 |
Anhang
A.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Firma
LMS Commodities GmbH, 28239 Bremen, ist nach den
handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung
des BilMoG sowohl unter Beachtung der Vorschriften für
alle Kaufleute gemäß §§ 238 ff HGB und
der Anwendung der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264
ff HGB sowie des GmbH-Gesetzes als auch unter Beachtung der
nicht kodifizierten Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie des
Gesellschaftsvertrages erstellt. Die Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten erfolgte entsprechend den
handelrechtlichen Vorschriften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB dargestellt.
Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung
aufgestellt worden.
Die
Vorjahreswerte werden angegeben.
II. Bilanzierungsgrundsätze
Erläuterungen, insoweit von Aktivierungs-
und Passivierungswahlrechten Gebrauch gemacht bzw. nicht
Gebrauch gemacht wird, werden bei den Erläuterungen
der einzelnen Bilanzposten gemacht.
III. Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird weiterhin vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip)
ausgegangen, obgleich die Auflösung und Liquidation
des Gesellschaft in 2015 beschlossen wurde.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden werden
einzeln bewertet.
Das
Realisationsprinzip sowie der
Grundsatz der Vorsicht bzw. das
Imparitätsprinzip werden beachtet.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibung
gemäß § 7 Abs. 1 EStG oder degressive
Abschreibungen nach § 7 Abs. 2 EStG, bewertet.
Im Fall der
geringwertigen Anlagegüter erfolgt bei
Anschaffungskosten bis € 150,00 die Buchung
sofort in den Aufwand. Bei Anschaffungskosten über
€ 150,00 bis € 1.000,00 entscheidet die
Gesellschaft für jedes Geschäftsjahr, ob die
Einstellung in einen Sammelposten gemäß § 6
Abs 2a EStG, der mit 20 % jährlich abgeschrieben wird,
erfolgt oder ob die Alternativregelung des § 6 Abs. 2
EStG Anwendung findet.
Die
Abgänge zu den Sachanlagen werden mit ihrem
Restwert im Zeitpunkt des Ausscheidens ausgebucht.
Die
Vorräte würden mit den Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten oder - soweit erforderlich - mit
dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
bewertet werden, wenn welche vorhanden wären.
Forderungen werden zum Nennwert angesetzt.
Die
Übrigen Vermögensgegenstände werden
zum Nennwert bewertet.
Der
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Das
Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen berücksichtigen die
erwarteten Belastungen.
Die
Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen;
sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die
Übrigen Verbindlichkeiten werden zum Nennwert
bzw. Rückzahlungsbetrag bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Bankguthaben
in fremder Währung werden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit den monatlichen Durchschnitts-Wechselkursen
angesetzt.
IV. Gewinn- und Verlustrechnung
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB
aufgestellt.
Aufwendungen und
Erträge werden auf das Geschäftsjahr
abgegrenzt.
B.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Posten der Bilanz
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2014
Die größenabhängige Erleichterung
gemäß § 274 a HGB wird bei der Offenlegung
in Anspruch genommen.
C.
Sonstige Pflichtangaben
I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
beträgt € 109.884,81 (Vorjahr: € 268.028,36)
und die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen € 0,00 (Vorjahr: €
0,00).
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern betragen Euro 907,75 (Vorjahr:
€ 0,00).
II. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Über die in der Bilanz ausgewiesenen
Schuldposten hinaus bestehen keine langfristigen
finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von Bedeutung sind.
III. Ertragsteuerspaltung
Da im Geschäftsjahr kein
außerordentliches Ergebnis gegeben war, fallen keine
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an, die aufzuteilen
wären.
IV. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2014 war der Kaufmann
Thomas Mohorn, Finkenbergstraße 5, 28239 Bremen,
einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer.
Herr Mohorn war von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Der Geschäftsführer Herr Thomas Mohorn ist
durch Tod am 16. März 2015 ausgeschieden.
V. Liquidation
In der außerordentlichen
Gesellschafterversammlung vom 22. Mai 2015 wurde die
Gesellschaft aufgelöst und Frau Sigrid Mohorn wurde
zur Liquidatorin bestellt.
Die Liquidatorin vertritt die Gesellschaft allein.
VI. Feststellung des Vorjahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde
am 04. August 2014 festgestellt.
VI. Größenabhängige
Erleichterungen
In Bezug auf die sonstigen Pflichtangaben
gemäß § 285 HGB wird die
größenabhängige Erleichterung
gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen.
Bremen, den 11. November 2015
LMS Commodities GmbH
i. L.
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28239 Bremen
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gez. Sigrid Mohorn
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(Sigrid Mohorn)
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Einzelvertretungsberechtigte Liquidatorin
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2015 festgestellt.
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