FPS
Financial Planning Services GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.3.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.405,00 |
45.385,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
137,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.486,00 |
12.331,00 |
| III.
Finanzanlagen |
32.917,00 |
32.917,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
129.555,80 |
123.474,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.714,54 |
13.337,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
94.841,26 |
110.137,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.589,62 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
177.550,42 |
168.859,69 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.3.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
150.199,19 |
146.413,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
121.413,27 |
103.362,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.785,92 |
18.051,26 |
| B.
Rückstellungen |
23.420,47 |
19.397,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.930,76 |
3.049,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.930,76 |
3.049,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
177.550,42 |
168.859,69 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
fps financial planning services GmbH
WIESBADEN
Allgemeines
Der Jahresabschluss der fps financial planning
services GmbH für das Rumpfwirtschaftsjahr
01.04.-31.12.2011 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt
worden.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden konnten im wesentlichen übernommen
werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt. Die ausgewiesenen Vorjahreszahlen sind nicht
vergleichbar, da diese den Zeitraum des Wirtschaftsjahres
01.04.2010 - 31.03.2011 ausweisen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß
§§ 274a, 276 und 288 HGB wurden zum Teil in
Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet worden. Die Steuerrückstellungen beinhalten
die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und Verbindlichkeiten haben
sämtlichst eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung: Frau Elke Frees-Seidel,
Wiesbaden
Herr Frank Seidel, Wiesbaden
Wiesbaden, den 05. September 2012
Frank Seidel
|
|
Elke Frees-Seidel
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2012 festgestellt.
|