Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 7315
Eingetragen
26.10.1994
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Vertrieb sowie Instandsetzung von Kraftfahrzeugen.

Historie

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Management

NameRolle
Günter Funke
seit 3.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Funke Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alex Funke GmbH

Wadersloh

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen


64.756,50


58.741,50

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

6,00

178,00

1.entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

6,00

178,00

II. Sachanlagen

64.750,50

58.563,50

1. technische Anlagen und Maschinen

10.989,00

12.047,00

2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

53.761,50

46.516,50

B. Umlaufvermögen

182.750,90

220.823,45

I. Vorräte

75.764,53

87.199,80

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

75.764,53

87.199,80

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

64.530,68

108.701,46

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

63.006,58

53.215,83

2. sonstige Vermögensgegenstände

1.524,10

55.485,63

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


42.455,69


24.922,19

C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


72.498,19

80.009,44

Summe Aktiva


320.005,59

359.574,39



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital


0,00


0,00

I. Gezeichnetes Kapital


25.564,59


25.564,59

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag


-105.574,03


-128.627,05

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag


7.511,25

23.053,02

IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

72.498,19

80.009,44

B. Rückstellungen


24.050,00


64.304,00

I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

18.400,00

59.154,00

II. sonstige Rückstellungen

5.650,00

5.150,00

C. Verbindlichkeiten


111.621,80


91.879,78

I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

1.208,58

1.566,31

II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

102.709,26

78.347,44

III. sonstige Verbindlichkeiten

7.703,96

11.966,03

Sonstige Passiva

184.333,79


203.390,61

Summe Passiva


320.005,59

359.574,39

ANHANG

A.Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I.Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen:

Ø Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung

Ø Anpassung an rechtliche Änderungen

Die Änderungen betreffen im Einzelnen:

Durch die Änderung der gesetzlichen Regelungen ( BilMoG) wurden die Positionen Pensionsrückstellung und Rückdeckungsversicherung umgegliedert.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II.Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III.Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

1.

Sachanlagen

Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Ø Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden in den Vorjahren als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

1.

Finanzanlagen

Ø Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

1.

Vorräte

Ø Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

1.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Ø Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

1.

Verbindlichkeiten

Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

1.

Rückstellungen

Ø Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Ø Rückstellungen mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

1.

Pensionsrückstellungen

Ø Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach der PUC Methode auf Basis eines Zinsfußes von 5,15 % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

B.Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach der PUC Methode ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz

5,15

%

erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen

keine

%

zugrunde gelegte Sterbetafel

Heubeck

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden

81072

Euro

Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte

59882

Euro

verrechnete Aufwendungen

19128

Euro

Noch offener Zuführungsbetrag

2790

Euro

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 7.703,96

davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 420,59

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

C.Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Unter der Position "außerordentliche Aufwendungen" wurden folgende Aufwendungen ausgewiesen:

Bezeichnung

EUR

Außerordentliche Aufwendungen aus der Anwendung von Übergangsvorschriften

500,00

Außerordentliche Aufwendungen aus der Anwendung von Übergangsvorschriften (Pensionsrückstellungen)

10.100,00

Außerordentliche Erträge sind nicht angefallen.

In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind für Altersversorgung EUR 6.689,52 enthalten.

D.Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

Familienname

Vorname

Berufsbezeichnung

Vertretungsbefugnis

Funke

Günter

KFZ-Meister

alleinvertretungsberechtigt

E.Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Verlustvortrag

EUR

105.574,03

Jahresüberschuss

EUR

7.511,25

wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnung

EUR

98.062,78

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

F.Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Wadersloh, den 29.06.2011

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.06.2011

Nachrichten & Medien

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  • Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger

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