MKTC
Telekommunication GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
zum 31. Dezember 2007 zu Zwecken der Offenlegung nach
§ 326 HGB
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Geschäftsjahr |
Vorjahr |
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Euro |
Euro |
Euro |
| A.
Anlagevermögen |
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Sachanlagen |
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andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
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1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
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|
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| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
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| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 |
|
2.800,00 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
43.569,14 |
43.569,14 |
3.151,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
|
4.570,75 |
407,43 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
202.810,56 |
201.686,45 |
|
|
250.951,45 |
208.046,69 |
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PASSIVA
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Geschäftsjahr |
Vorjahr |
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Euro |
Euro |
Euro |
| A.
Eigenkapital |
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| I.
Gezeichnetes Kapital |
|
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
|
-226.686,45 |
-225.616,31 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
|
-1.124,11 |
-1.070,14 |
| nicht
gedeckter Fehlbetrag |
|
202.810,56 |
201.686,45 |
|
buchmäßiges Eigenkapital |
|
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
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|
sonstige Rückstellungen |
|
165.578,41 |
164.578,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
|
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
8.566,62 |
|
8.566,62 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
25.377,21 |
|
23.877,21 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
51.429,21 |
85.373,04 |
11.024,45 |
| -
davon aus Steuern Euro 42.403,73 (Euro
42.403,73) |
|
|
|
| -
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 4.890,73
(Euro 4.890,73) |
|
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250.951,45 |
208.046,69 |
Anhang
zu Zwecken der Offenlegung nach § 326 HGB
für das Geschäftsjahr 2007
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Geschäftsführer der MKTC Telekommunikation
GmbH i.I. hat am 17. Juni 2005 beim Amtsgericht Frankfurt
am Main - Insolvenzgericht - einen Antrag auf die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gesellschaft wurde am 14.09.2005 unter Aktenzeichen 810 IN
800/05 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet und
Frau Petra Heidenfelder, Rechtsanwältin, zur
Insolvenzverwalterin bestellt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Die Bilanz wurde
entsprechend den Bestimmungen des § 266 Abs. 2 HGB
gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die Gliederung
entspricht § 275 Abs. 2 HGB.
Es handelt sich bei der Berichtsgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB um eine kleine
Kapitalgesellschaft. Es sind damit deren Rechtsfolgen zu
beachten.
Über die angewandten Bewertungsmethoden wird wie
folgt berichtet:
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen
mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein, so dass
Bilanzkontinuität gewahrt wurde.
Der Geschäftsbetrieb wurde mit
Insolvenzeröffnung eingestellt. Die
Vermögensgegenstände und Schulden werden daher
nicht mehr nach der s. g. Going-Concern-Prämisse im
Sinne des § 252 Absatz 1, Nummer 2 und Absatz 2 HGB
sondern zu Zeit- und Zerschlagungswerten bewertet. Die
Grundsätze der Stellungsnahme des Hauptfachausschusses
des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 08.12.2005
(IDW RS HFA 17) fanden hierbei Berücksichtigung.
Da durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle
Forderungen und Verbindlichkeiten fällig gestellt
werden, wird auf die Angabe von Restlaufzeiten
verzichtet.
Angaben zu Positionen der Bilanz
Anlagevermögen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
planmäßiger und
außerplanmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von bis zu
410 Euro werden im Jahr der Anschaffung unter Ausübung
des Bewertungswahlrechts nach § 6 Abs. 2 EStG a. F.
voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
vermindert um durchgeführte Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert vermindert um außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Der Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihrem Nominalwert
bilanziert.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen
erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Sonstige
Pflichtangaben
Mit Insolvenzeröffnung am 14.09.2005 entfallen die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine
Mitarbeiter mehr.
Alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer der Gesellschaft war Herr Dimitri
Tcherniak, Frankfurt am Main. Seit Insolvenzeröffnung
am 14.9.2005 erfolgt die Geschäftsführung und
Vertretung durch die Insolvenzverwalterin, Frau Petra
Heidenfelder, Rechtsanwältin.
Frankfurt am Main, den
10.12.2008
MKTC
Telekommunikation GmbH i. I.
Petra
Heidenfelder, Rechtsanwältin
Als
Insolvenzverwalterin
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