Kögl
GmbH
Kempten
(Allgäu)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
248.923,00 |
280.725,00 |
| I.
Sachanlagen |
248.923,00 |
280.725,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.310.173,38 |
1.725.369,05 |
| I.
Vorräte |
2.051.057,88 |
1.311.748,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
171.054,92 |
411.532,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
88.060,58 |
2.087,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.846,64 |
563,33 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
92.707,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.564.943,02 |
2.099.364,82 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
50.160,05 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
70.000,00 |
70.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
162.707,44 |
77.281,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
142.867,49 |
-85.426,17 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
92.707,44 |
| B.
Rückstellungen |
505.606,40 |
485.093,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.009.176,57 |
1.614.271,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.564.943,02 |
2.099.364,82 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Form der Darstellung im Jahresabschluss,
insbesondere die Gliederung der Bilanz, entspricht den
Bestimmungen des Handelsrechtes in der Form des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes. Vom Ausweis latenter
Steuern gem. § 274 HGB wird unter Hinweis auf §
274a Nr. 4 HGB abgesehen.
Die in der Bilanz angegebenen Vorjahreszahlen sind
mit denen des Berichtsjahres vergleichbar, weil sie
entsprechend zusammengestellt sind.
Für steuerliche Zwecke wird eine gesonderte
Steuerbilanz erstellt.
II.
Erläuterungen der Bilanz
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten gegebenenfalls unter Abzug von
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese
werden nach der linearen Methode berechnet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
bis zu EUR 150,00 werden voll abgeschrieben.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,00
und EUR 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet, der linear
auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird.
Sämtliche Abschreibungen sind nach meiner
Auffassung auch steuerlich zulässig.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt mit den Anschaffungskosten oder, soweit
erforderlich, mit dem niedrigeren Teilwert.
Die Vorräte an Waren werden zu
Anschaffungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem
niedrigeren Teilwert bewertet.
Die Vorführwagen werden seit dem Jahr 2015 als
Vorräte im Umlaufvermögen geführt, da sie
dem Unternehmen nicht langfristig dienen, sondern lediglich
zu Vorführzwecken kurzfristig angemeldet werden und
grundsätzlich jederzeit verkäuflich sind. Die
Bewertung wurde analog zu den Neuwagen vorgenommen.
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind angemessene Wertberichtigungen zur
Berücksichtigung von mutmaßlichen
Forderungsausfällen und des pauschalen Kreditrisikos
abgezogen worden.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um die am Bilanzstichtag
erkennbaren Risiken abzudecken.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich um
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und um
sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
1.659.004,32 mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
sowie um sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
350.172,25 mit einer Restlaufzeit von ein bis fünf
Jahren. Es sind keine Sicherheiten vereinbart.
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten.
III.
sonstige Pflichtangaben
Die Firma Kögl GmbH hat ihren Sitz in 87437
Kempten (Allgäu). Die Gesellschaft ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu), HRB
Nr. 3307, eingetragen.
Der durchschnittliche Bestand von 21 Arbeitnehmern
bezogen auf das Jahr 2016 gliedert sich auf in zwei
Geschäftsführer, 9 kaufmännische Angestellte
sowie zehn Aushilfen.
Allein vertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Karl Müller,
Kaufmann in Weitnau.
Gegenüber dem Gesellschafter Karl Müller
besteht eine Darlehensverbindlichkeit zum Bilanzstichtag in
Höhe von EUR 350.172,25, die unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen wird. Die Verbindlichkeit
wird staffelmäßig mit 3% p.a. verzinst.
Besondere Sicherheiten wurden nicht vereinbart.
Gemäß der Gesetzesänderung des §
253 Abs. 2 HGB, die am 17.03.2016 in Kraft getreten ist,
sind Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen in Jahresabschlüssen
für das nach dem 31.12.2015 endende Geschäftsjahr
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren zu berechnen.
Gleichzeitig muss ein sogenannter Unterschiedsbetrag in
Form der Differenz zwischen der Rückstellung mit dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem bisherigen
7-Jahresdurchschnittszinssatz ermittelt werden. Gewinne
dürfen gem. § 253 Abs. 6 HGB nur
ausgeschüttet werden, wenn die nach der
Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren
Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines
Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag
entsprechen. Der Unterschiedsbetrag beträgt EUR
160.223,00.
Kempten (Allgäu), den 28. Februar 2018
gez. Herr Karl Müller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2018 festgestellt.
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