Banzhaf
Gartenbau GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
347.573,00 |
395.359,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
347.572,00 |
395.358,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.660.266,00 |
1.907.983,69 |
| I.
Vorräte |
1.721.847,26 |
1.164.288,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
396.010,75 |
221.328,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
36.370,99 |
16.483,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
542.407,99 |
522.367,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
629.456,82 |
675.115,59 |
| Aktiva |
3.637.295,82 |
2.978.458,28 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.372.863,85 |
1.075.812,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.050.812,54 |
845.561,42 |
| III.
Jahresüberschuss |
297.051,31 |
205.251,12 |
| B.
Rückstellungen |
277.644,34 |
257.479,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.986.787,63 |
1.645.166,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.842.049,65 |
1.486.561,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
144.737,98 |
158.604,66 |
| Passiva |
3.637.295,82 |
2.978.458,28 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Banzhaf Gartenbau GmbH hat ihren Sitz in Essen.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA
20026 eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung
von Gartenbau und gärtnerischen Leistungen aller Art,
Aufzucht und Pflege von Pflanzen, Baumschulbetrieb, Anzucht
und Verkauf von Zierpflanzen, Kultivierung von Form und
Schnittgehölzen, Vermietung landwirtschaftlicher
Baumaschinen, Garten- und Landschaftspflege, Anzucht und
Pflege von Containerpflanzen.
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242ff. und
§§ 264ff. HGB auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzen zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen im Gesellschaftsvertrag und im GmbHG zu
beachten.
Die Banzhaf Gartenbau GmbH gilt danach gem. §
267 Abs. 2 HGB als kleine Kapitalgesellschaft und nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 288 HGB teilweise in Anspruch.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB angewandt.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung darzustellen, sind diese aus Gründen
der Übersichtlichkeit im Anhang aufgeführt.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2.1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze wurden berücksichtigt. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten, vermindert um die
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibung,
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang
erfasst.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte auf
Basis der Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips und der sich daraus ergebenden
Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert
gemäß § 253 Abs. 4 HGB.
Der Ausweis der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zu den
Anschaffungskosten bzw. zu den Nennwerten abzüglich
(soweit erforderlich) angemessener Wertberichtigungen unter
Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Zahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen
Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB i.V.m.
§ 274a HGB, die über die in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten hinausgehen, lagen zum
Bilanzstichtag nicht vor.
3.2.
Namen der Gesellschafter und
Geschäftsführer
Die Gesellschaft wird vertreten durch die folgenden
Geschäftsführer:
Thomas Banzhaf, Essen
Christian Weinert, Essen
Beide Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Essen, im Juli 2024
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Thomas Banzhaf Christian Weinert
sonstige Berichtsbestandteile
Essen, 04.07.2024,
gez.
Christian Weinert sowie Thomas Banzhaf
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024
festgestellt.
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