Wolf
Haustechnik GmbH
Riesa
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.5.2023
EUR |
31.5.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.132,28 |
61.861,05 |
| I.
Sachanlagen |
5.138,00 |
9.784,00 |
| II.
Finanzanlagen |
57.994,28 |
52.077,05 |
| B.
Umlaufvermögen |
950.943,83 |
688.023,80 |
| I.
Vorräte |
582.018,63 |
304.027,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
255.956,52 |
297.127,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
112.968,68 |
86.868,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.590,48 |
1.710,57 |
| Aktiva |
1.017.666,59 |
751.595,42 |
Passiva
|
|
31.5.2023
EUR |
31.5.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
289.839,28 |
348.141,62 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
7.500,00 |
7.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-17.500,00 |
-17.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
17.500,00 |
17.500,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
323.141,62 |
364.670,67 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
58.302,34 |
41.529,05 |
| B.
Rückstellungen |
135.993,07 |
94.594,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
591.834,24 |
308.859,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
591.834,24 |
308.859,46 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
35.065,76 |
35.065,76 |
| Summe
Passiva |
1.017.666,59 |
751.595,42 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Mai 2023 der Firma Wolf
Haustechnik GmbH, Leutewitzer Straße 59, 01589 Riesa
(Amtsgericht Dresden, HRB 19790) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung ergänzender
Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
in der Fassung des Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetzes
(BILRUG) sowie der Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 (2) HGB gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Bewertung wird nach allgemeinen handelsrechtlichen
Bewertungsmethoden vorgenommen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Bilanzstichtag einzeln und vorsichtig nach folgenden
Maßstäben bewertet worden:
A K T I V S E I T E
A
nlagevermögen
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Der Abschreibungszeitraum entspricht den
Nutzungsdauern der Anlagegüter.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände -
ausschließlich EDV - Software - werden in drei
Jahren abgeschrieben.
Die
Sachanlagen werden überwiegend in 3 bis 14
Jahren abgeschrieben.
Weitere Abschreibungen auf
Anlagevermögen werden
nicht vorgenommen.
Umlaufvermögen
Die in den
Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.
Die
unfertigen Leistungen werden anhand des
Anarbeitungszustandes zu Herstellungekosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
bilanziert. Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind
nicht vorhanden. Erkennbaren Risiken wird durch
Wertberichtigung Rechnung getragen. Zur Deckung des
allgemeinen Kreditrisikos wird eine
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen in Höhe von 1
v. H. eingestellt
Die Bewertung der
flüssigen Mittel erfolgt zu Nennwerten.
P A S S I V S E I T E
Die
Rückstellungen decken ungewisse
Verbindlichkeiten und Wagnisse sowie dem Geschäftsjahr
zuzuordnende Aufwendungen. Sie werden in Höhe der
Beträge gebildet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.
Für weitere ungewisse Verbindlichkeiten sind
keine Risiken zu erkennen.
Der Bewertung der Rückstellungen für
Jubiläumsverpflichtungen liegt ein
versicherungsmathematisches Gutachten nach den
Rechnungsgrundlagen der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck
unter Zugrundelegung der Vorschriften des § 249 (1)
HGB in Verbindung mit § 253 (1) HGB vor. Die Bewertung
erfolgte nach dem Teilwertverfahren. Als Rechnungszins
wurde der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung
genannte Zins für die pauschale Restlaufzeit von 15
Jahren in Höhe von 1,54 angesetzt. Der
Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag beträgt
€ 73.502,00. Dagegen beträgt der beizulegende
Zeitwert der Rückdeckunsversicherung € 20.936,93.
Ein Rückdeckungsanspruch aus der bestehenden
Vorruhestandsverpflichtung betseht nicht. Der Bewertung
dieser Rückstellungen liegt ein
versicherungsmathematisches Gutachten nach den
Rechnungsgrundlagen der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck
unter Zugrundelegung der Vorschriften des § 249 (1)
HGB in Verbindung mit § 253 (1) HGB vor. Die Bewertung
erfolgte nach dem Teilwertverfahren. Als Rechnungszins
wurde der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung
genannte Zins für die pauschale Restlaufzeit von 15
Jahren in Höhe von 1,54 angesetzt. Der
Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag beträgt
€ 52.428,00
Die
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
passiviert. Für weitere Verbindlichkeiten sind keine
Risiken zu erkennen.
Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
besteht überwiegend der übliche
Eigentumsvorbehalt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 35.065,76.
Weitere
sonstige Verbindlichkeiten, die erst nach
Abschlussstichtag rechtlich entstehen, bestehen nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr 01.06.2022 bis 31.05.2023
wurden durchschnittlich 8 Mitarbeiter beschäftigt.
Mietverträge laufen auf unbestimmte Zeit und
sind jährlich kündbar.
Mit Übertragungsstichtag 01.11.2016 wurde die
Erfüllung der Pensionszusagen von einem Pensionsfonds
übernommen. Mithin entfiel die
Versorgungsverpflichtung der Gesellschaft. Die
Pensionsrückstellung wurde entsprechend
aufgelöst.
Gemäß der Mitteilung über den
Finanzierungsgrad der ausgelagerten Pensionszusage durch
den Pensionsfonds zum 31.12.2022 ergibt sich aus der
Gegenüberstellung des vorhandenen und des
benötigten Kapitals der Zusage eine ausreichende
Bedeckung des erforderlichen Barwertes. Eine gleichlautende
Aussage zum Bilanzstichtag 31.05.2023 erteilt der
Pensionsfonds nicht. Die nächste Aussage erfolgt erst
zum 31.12.2023.
Während des Geschäftsjahres 01.06.2022 bis
31.05.2023 wurden die Geschäfte durch die befugten
Geschäftsführer
Herr Thomas Wolf, Kaufmann vom 01.06.2022 bis
31.05.2023
geführt. Der Geschäftsführer ist von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Riesa, den 08 Januar 2025
Thomas Wolf
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Thomas Wolf
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.01.2025
festgestellt.
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