Meistrans
GmbH
Borken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
200.561,00 |
230.660,00 |
| I.
Sachanlagen |
200.561,00 |
230.660,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.706,30 |
58.560,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.469,82 |
45.904,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
236,48 |
12.655,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.504,67 |
3.388,67 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.289,14 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
239.061,11 |
292.608,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
6.094,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
241.927,56 |
208.391,00 |
| III.
Verlustvortrag |
227.296,34 |
68.364,44 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
43.920,36 |
158.931,90 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.289,14 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
236.561,11 |
284.714,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
239.061,11 |
292.608,91 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Firma Meistrans GmbH ist als kleine Gesellschaft
im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß
§ 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und
um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung
erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten
Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgewsetz
(BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetz- buches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde gemäß den §§
265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände werden einzeln und
vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres werden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Der Jahresabschluss weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Gesellschaft ist
jedoch nicht überschuldet, weil der Fehlbetrag durch
einen qualifizierten Rangrücktritt für
Rückgewähransprüche aus einer
Bürgschaft gedeckt ist. Der Jahresabschluss konnte
daher nach wie vor nach dem Prinzip der
Unternehmensfortführung aufgestellt werden.
Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund
der erstmaligen anwendung von BilMoG wurde nicht
vorgenommen (Art. 67 VIII S. 2 EGHB).
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert, um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer zu
bilanzieren. Nur bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksich-
tigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe
von € 84.054,10 (Vorjahr € 68.322,31)
innerhalb eines Jahres fällig. Ein Gesamtbetrag
in Höhe von € 3.466,78 (Vorjahr €
18.453,66) hat eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschaftern in Höhe von €
1.384,09 (Vorjahr € 265,31) enthalten. Sie sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von €
101.806,00 (Vorjahr € 101.806,00) durch
Grundpfandrecht gesichert.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt:
Herr Frank Meismann.
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Borken, den 25. Oktober 2011
gez. Frank Meismann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2011 festgestellt.
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