SteinerData Systemhaus GmbH
Dorfstraße 45, 83313 Siegsdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Monika Steiner seit 13.8.2025 | Geschäftsführer |
Klaus Ludwig Steiner seit 8.7.2024 | Prokura |
Michael Nikolaus Steiner seit 30.12.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SteinerData Systemhaus GmbHSiegsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangI. Angaben und Erläuterungen zu Besonderheiten der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses 1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 (3. Buch des HGB -Bilanzrichtliniengesetz) angewendet. 2. Die Gewinn- und Verlust- Rechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens erstellt (§ 275 Abs. 2). II. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen. Der Jahresabschluss der Steiner Data GmbH wurde auf der Grundlage der durch das BilMoG neu gefassten Rechnungslegungsvorschriften des HGB und der daran anschließenden den Regelungen aufgestellt. Der Gesellschaftsvertrag nimmt keinen Einfluss auf Bewertung und Bilanzierung. Alle aktiven und passiven latenten Steuern sind im Jahresabschluss ausgewiesen. Auf eine Saldierung wurde verzichtet. AKTIVA A. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände, explizit EDV Software, erfolgte zu Anschaffungskosten abz. planmäßiger Abschreibungen. Diese wurden linear auf der Grundlage des § 253 (2) Satz 1 und 2 HGB berechnet. Der Firmenwert aus der Übernahme des ehem. Einzelunternhmens Michael Steiner wurde im Rahmen der Überleitung aus der Einheitsbilanz i. S. d. § 255 (4) HGB über einen Restnutzungszeitraum von 4 Jahren verteilt. Insoweit ergibt sich eine Abweichung zum steuerlichen Wertansatz, der von einer Restabschreibungsdauer von 14 Jahren ausgeht (§ 7 (1) Satz 3 EStG). Sachanlagevermögen Die Bewertung der beweglichen Wirtschaftsgüter erfolgte ebenfalls zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen. B. Umlaufvermögen Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der § 253 Abs. 4 i.V. mit § 255 HGB. Die Bewertung der Vorratsinventur erfolgte zu Anschaffungskosten i.S. § 255 (1) HGB. Abschreibungen auf den am Stichtag beizulegenden Wert (§ 253 (3) Satz 2 u. 3 HGB) waren nicht vorzunehmen. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert. Forderungen, deren Werthaltigkeit nicht dem Nennwert am Abschlusstag entspricht, werden gem. § 253 (3) Satz 2 2 HGB einzelwertberichtigt. Diese bewertungsrechtliche Maßnahme wurde im Geschäftsjahr auf alle erkannten zweifelhaften Forderungen angewendet. In Rücksicht auf das allgemeine Ausfallrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung i.H.v. 2 v.H. auf die um die einzelwertberichtigten Forderungen reduzierten Nettoforderungen gebildet worden. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nominalwert angesetzt. Die Geldbestände sind mit den zum Abschlussstichtag bestätigten Istwerten bilanziert. C. Rechnungsabgrenzungen Bei den aktivisch zum Ansatz gekommenen Rechnungsabgrenzungen handelt es sich um transitorische Posten i. S. des § 250 Abs. 1 u. 2 HGB. PASSIVA D. Kapital Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 HGB zum Nennwert ausgewiesen; die ausstehenden, nicht eingeforderten Einlagen werden davon offen abgesetzt. Der Ergebnisvortrag entwickelt sich wie folgt:
E. Rückstellungen Für alle erkennbaren in der Höhe z. T. ungewissen Aufwendungen, die zum Stichtag entstanden waren, wurden Rückstellungen gem. § 249 (1) HGB gebildet. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Beachttung des in § 252 (1) 4 HGB definierten Vorsichtsprinzips. Die Rückstellungen waren nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Beachtung den in § 252 (1) Satz 1 Nr. 4 HGB definierten Vorsichtsprinzips nach dem BilMoG mit dem Erfüllungsbetrag neu zu bewerten (§ 253 (1) Satz 1 HGB). Überjährige Rückstellungen wurden gem. § 253 (2) HGB i. V. m. mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) der Abzinsung unterworfen. F. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Rückzahlungsbetrag zu bewerten. III. Bilanzvermerke Angaben gem. § 285 Ziff. 3 HGB
Angaben gem. § 285 Ziff. 7 HGB
Angaben gem. § 285 Ziff. 10 HGB Zum Geschäftsführer der Gesellschaft im Abschlussjahr ist Herr Michael Steiner bestellt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2011 - 31.12.2011 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 10.418,61 EUR. 1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 15.418,55 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.01.2013 festgestellt. |
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