Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 10579
Eingetragen
18.4.2002
Branche
Großhandel mit Fleisch und FleischwarenEinzelhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Handel mit und die Verarbeitung von Geflügel, insbesondere von Enten und Hühnern, für Restaurants, Kantinen etc. und Endverbraucher.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
An Minh Luu
seit 17.1.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Düsseldorf
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Royal Asia GmbH

Neuss

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.553,00 1.186.558,75
I. Sachanlagen 6.553,00 1.186.558,75
B. Umlaufvermögen 1.021.254,39 1.252.785,22
I. Vorräte 0,00 106.757,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 818.655,34 1.125.658,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 796.470,53 995.435,35
davon gegen Gesellschafter 796.470,53 995.435,35
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 202.599,05 20.369,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 814,61
Aktiva 1.027.807,39 2.440.158,58

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 629.505,29 296.775,03
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 271.775,03 358.397,82
III. Jahresüberschuss 332.730,26 -86.622,79
B. Rückstellungen 80.535,77  
C. Verbindlichkeiten 317.766,33 2.143.383,55
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 54.699,76 612.552,13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 263.066,57 1.530.831,42
davon gegenüber Gesellschaftern 23.729,57  
Passiva 1.027.807,39 2.440.158,58

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

-  Ausleihungen zum Nennwert

-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vorschrift ist bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

sonstige Berichtsbestandteile


An Minh Luu


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024 festgestellt.

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