Modellbau Stein GmbH
Goepelstraße 93, 15234 Frankfurt (Oder), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hardo Stein seit 11.11.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Modellbau Stein GmbHFrankfurt (Oder)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I.
Gliederungsgrundsätze
/ Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
II.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2.
Sachanlagen
Ø Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen
nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1
nach der linearen Methode vorgenommen.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00
wurden gemäß EStG § 6 Abs. 6 (2) S. 1 im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben
Ø Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten
oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert
angesetzt.
Ø Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich
zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.
Ø Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden
zu den Anschaffungskosten angesetzt.piegel
3.
Vorräte
Ø Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte
durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft
übernommen.
4.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Ø Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
5.
Verbindlichkeiten
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
6.
Rückstellungen
Ø Die Rückstellungen wurden vom Mandanten
nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die
bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
7.
Pensionsrückstellungen
Ø Pensionsverpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf
Basis eines Zinsfußes von 6 % bilanziert.
IV.
Währungsumrechnung
Ø Im Jahresabschluss sind keine Positionen
enthalten, die auf fremde Währung lauten oder
ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.
B.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
C.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind
keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten.
In den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sind die
ausgewiesnen Aufwendungen für die Einstellung in den
Sonderposten enthalten.
In den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" sind die
ausgewiesenen Erträge für die Auflösung des
Sonderpostens enthalten.
D.
Ergänzende Angaben
I.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
(1) Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge
wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
E.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
I.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
II.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3 HGB
Am Abschlussstichtag bestanden keine sonstigen
Verpflichtungen.
Frankfurt (Oder), den 31. März 2025 gez. Stein Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. März 2025 |
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