Reco Bau-
und Handels-GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.749,50 |
7.873,50 |
| I.
Sachanlagen |
3.749,50 |
7.873,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.883,98 |
21.084,30 |
| I.
Vorräte |
76,64 |
43,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.270,55 |
19.151,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.472,73 |
14.472,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.536,79 |
1.889,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.555,04 |
1.842,88 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
17.679,90 |
29.444,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
50.868,42 |
60.244,80 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
55.008,71 |
39.391,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.764,22 |
-15.617,11 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
17.679,90 |
29.444,12 |
| B.
Rückstellungen |
2.100,00 |
2.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.768,42 |
58.144,80 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
33.427,42 |
39.330,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
50.868,42 |
60.244,80 |
Anhang
zum Geschäftsjahr
2010
RECO Bau & Handels GmbH
Berlin
I
. Allgemeine Angaben
1.
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des HGB und der relevanten Vorschriften des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB durchgeführt.
Die Gesellschaft hat als "kleine Kapitalgesellschaft"
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB folgende
Vereinfachungsmöglichkeiten in Anspruch genommen:
| • |
gemäß § 264 Abs.
1 S. 3 HGB wurde auf die Aufstellung eines
Lageberichts verzichtet
|
| • |
in Einklang mit § 276 S. 2
HGB erfolgt keine besondere Erläuterung der
Posten
"außerordentliche Erträge" und
"außerordentlichen Aufwendungen"
|
| • |
weiterhin wurde die
Erleichterung bezüglich der Pflichtangaben
gemäß § 288 S. 1 HGB im
Anhang beansprucht
|
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Maßgebend für die Erstellung dieses
Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum
Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden:
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
bzw. zu Herstellungskosten aktiviert und
planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar
ist. Zinsen für Fremdkapital werden bei den
Herstellungskosten nicht berücksichtigt
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen reduziert.
Sämtliche Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben.
Zugänge des Sachanlagevermögens werden
grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit
einem Anschaffungswert bis 410 EUR werden im Jahr des
Zugangs sofort voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Der Kassenbestand und das Guthaben beim
Kreditinstitut wurden zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
abgegrenzte Aufwendungen des Folgejahres.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr.
Der Wertansatz der Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Laufzeit von über fünf Jahren.
Es besteht eine bilanzielle Überschuldung. Durch
die Abgabe qualifizierter
Rangrücktrittserklärungen der Gläubiger
bezüglich ihrer Darlehen besteht keine
Insolvenzantragspflicht.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben nicht bestanden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2012 festgestellt.
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