PLK-Energie GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
melius-consult GmbHIbbenbürenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang zum 31. Dezember 2010Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Umstellung auf die Vorschriften des BilanzrechtsmodernisierungsgesetzesDie melius-consult GmbH hat im Geschäftsjahr 2010 erstmals die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet. Gemäß den Übergangsvorschriften des EGHGB werden die Auswirkungen aus der Umstellung zum 1. Januar 2010 im außerordentlichen Ergebnis erfasst. Konkret ergaben sich Auswirkungen nur hinsichtlich der Bewertung der Pensionsrückstellungen. Eine Anpassung der Vorjahreswerte an die neuen Bilanzierungsvorschriften erfolgte gemäß den Übergangsvorschriften des BilMoG nicht. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens wird grundsätzlich linear vorgenommen. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,00 EUR im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Zugänge, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 150,00 EUR, jedoch nicht mehr als 1.000,00 EUR betragen, wird ein Sammelposten (Abschreibungspool) gebildet, der linear über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren aufgelöst wird. Im Zugangsjahr wird stets der volle Abschreibungssatz angewendet.
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Flüssige Mittel sind mit dem Nennwert bilanziert. Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung bei der melius-consult GmbH zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtung saldiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen wurden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt, sofern die Zusagen eine Anpassung der Renten vorsehen. Für die Abzinsung wird seit dem 1. Januar 2010 von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Bis zum 31. Dezember 2009 wurde ein Zinssatz von 6 % verwendet. Latente Steuern Latente Steuern resultieren aus einer Gesamtbetrachtung der Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie aus der Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen. Bei der melius-consult GmbH liegen lediglich Abweichungen vor, die zu passiven latenten Steuern führen. Diese wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 1 HGB in Verbindung mit § 274a S.1 Nr. 5 nicht passiviert. Übrige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Erläuterungen der BilanzRückstellungen für Pensionen Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt im Berichtsjahr 225.959,00 EUR (Vorjahr: 199.720,00 EUR). Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 5,15 % (Vorjahr: 5,25 %) pro Jahr. Die Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf den "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Köln 2005). Vermögensgegenstände mit einem beizulegenden Zeitwert zum 31. Dezember 2010 von 149.852,00 EUR, die nur der Deckung der bestehenden Alterversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen sind, werden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Sonstige Angaben1 Organe der Gesellschaft Geschäftsführer
2 Anteile an verbundenen Unternehmen Zum 31. Dezember 2010 war die Gesellschaft an den folgenden Unternehmen mit 25 % beteiligt:
*) Jahresabschluss per 31. Dezember 2010 liegt
noch nicht vor.
Ibbenbüren, 6. Juli 2011 Geschäftsführer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 6. Dezember 2011 festgestellt. |
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