rfs
Radio-Fernseh-Service GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
2.400,43 |
1.940,09 |
| I.
Vorräte |
1.227,43 |
1.352,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
416,02 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
756,98 |
587,79 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
630,00 |
630,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.030,43 |
2.570,09 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.167,45 |
822,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
24.742,49 |
24.935,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
345,35 |
193,31 |
| B.
Rückstellungen |
1.061,50 |
1.039,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
801,48 |
708,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
801,48 |
708,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.030,43 |
2.570,09 |
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der
Geschäftsleitung
1. Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde aufgestellt aufgrund des
Vorschlages der Geschäftsführung, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Anhang
nach § 284 ff HGB für das Geschäftsjahr
2016
I. Allgemeine Angaben
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert. Die Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung des Berichtsjahres sind mit denen des
Vorjahres vergleichbar.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren-
zungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten
der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die
Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestanden nicht.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt
der Zahlung berücksichtigt.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes. Zusätzliche Abschreibungen
im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
im Sinne von § 253 (4) HGB wurden nicht vorgenommen.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Rechnungsabgrenzungs- posten im
Sinne von § 250 HGB waren keine auszuweisen.
4. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
gelautet haben.
5. Erläuterungen zur Bilanz
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
entstanden keine rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag.
Die Rückstellungen umfassen die noch für
das Geschäftsjahr abzuführenden Steuern sowie die
externen Kosten für die Fertigung des
Jahresabschlusses.
6. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Es sind keine außerordentlichen Aufwendungen
und Erträge angefallen.
7. Haftungsverhältnisse
Am Abschlußstichtag bestanden keine aus der
Bilanz nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse im
Sinne von § 251 HGB oder sonstige finanzielle
Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB.
8. Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
9. Geschäftsführer
Die Geschäftsführung der Firma erfolgte
durch den Gesellschafter Salih Ibrisevic
einzelgeschäftsführungs- und
vertretungsberechtigt. Der Geschäftsführer der
Gesellschaft ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Dem Geschäftsführer wurden weder
Vorschüsse noch Kredite gewährt, noch ist die
Gesellschaft zugunsten seiner Person
Haftungsverhältnisse eingegangen.
10. Anteile an Kapitalgesellschaften
Die Gesellschaft hält keine Anteile an
Kapitalgesellschaften.
sonstige Berichtsbestandteile
Stuttgart, 28.06.2017
RFS Radio-Fernseh-Service GmbH
gez. Salih Ibrisevic, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2017 festgestellt.
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