E.L.I.T.E. dental GmbHLiquidiert

55270 Klein-Winternheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 7805
Eingetragen
7.12.2001
Branche
ZahnarztpraxenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Unterstützung der Mitgliedsbetriebe in allen Angelegenheiten zur Förderung innovativer Techniken sowie die Herstellung und der Vertrieb von Materialen und Hilfsmitteln die dem Zweck des Unternehmens dienen - jeweils auf dem Gebiet der Zahntechnik. Die Errichtung und der Betrieb von Service- und Leistungszentren sowie die Weiterbildung und Beratung (Consulting) - jeweils auf dem Gebiet der Zahntechnik-. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

E.L.I.T.E. dental GmbH

Klein-Winternheim

Jahresabschluss zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Wirtschaftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

5.793,00

6.475,00

II. Sachanlagen

2.047,00

12.611,00

III. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

1.000,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

579,77

3.415,52

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

35.363,35

13.396,87

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

279,77

Summe Aktiva

43.783,12

37.178,16



PASSIVA

Wirtschaftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.200,00

25.200,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

9.722,50

13.630,66

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

4.782,62

-3.908,16

B. Rückstellungen

3.055,80

1.750,00

C. Verbindlichkeiten

1.022,20

505,66

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

43.783,12

37.178,16

ANHANG

1. Allgemeines

Bei der E.L.I.T.E. dental GmbH, Klein-Winternheim, handelt es sich nach den Kriterien des § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss muss daher gemäß §§ 325, 326 HGB offengelegt werden.


Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Mainz mit der Handelsregisternummer
HRB 7805.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

2.1. Bilanzierungsmethoden (§§ 246 - 251 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.


Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.


Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Auf die Erstellung eines Anlagengitters wurde gemäß § 274a HGB verzichtet.


Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB wurden, soweit erforderlich, gebildet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit erforderlich, nach den Vorschriften des § 250 HGB berücksichtigt.


Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

2.2. Bewertungsmethoden (§§ 252 - 256 HGB)

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.


Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag bereits realisiert waren.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Bei der Bewertung der im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der Vereinfachungsregelung des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.


Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.


Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.


Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1. Forderungen

Die ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

3.2. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 1.022,20 EURO
(Vorjahr 505,66 EURO).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.


4. Sonstige Angaben

4.1. Mitglieder der Organe der Gesellschaft (§285 Nr. 10 HGB)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Claus Mezger, Budenheim

Klaus Schnellbächer, Ingelheim

Arnulf Walther, Oppenheim

Jürgen Wolf, Heidesheim

Ralph Müller, Alzey

Klaus-Rudolf Winter, Mainz
Herr Winter ist zum 31.12.2007 als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschieden und als Geschäftsführer abberufen worden.

Die Gesellschaft wird von zwei Geschäftsführern gemeinsam vertreten. Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat.

4.2 Vorschüsse und Kredite an Mitglieder von Organen der Gesellschaft sowie Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern von Organen der Gesellschaft
(§ 285 Nr. 9c HGB)

Mitgliedern von Organen der Gesellschaft wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt.

4.3. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine Rechte und Pflichten.

4.4. Beteiligungen

Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen beteiligt.

 

 

 

 

Klein-Winternheim, den 30. April 2008


 

 


 

Klaus Schnellbächer und Jürgen Wolf

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