FLIGHTSIMTECH GmbH
(vormals:
First Event Production Beteiligungs GmbH)
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.624,24 |
24.386,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.550,94 |
16.285,46 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.073,30 |
8.100,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.625,24 |
24.387,21 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.906,56 |
14.576,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
553,00 |
|
| III.
Verlustvortrag |
11.422,95 |
900,45 |
| IV.
Jahresüberschuss |
9.776,51 |
-10.522,95 |
| B.
Rückstellungen |
6.864,00 |
7.385,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.854,68 |
2.425,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.625,24 |
24.387,21 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31.12.2010
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
FILGHTSIMTECH GmbH (vormals: First Event Production
Beteiligungs GmbH) für das Geschäftsjahr 2010
wurde nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMOG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß §§ 274a und 288 HGB wird
Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erleichterung des
§ 327 HGB bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1
HGB wurde beachtet.
Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 2
Satz 2, 269 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung
der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig, wurden beim
Übergang auf die Handelsbilanz nach BilMoG
Wertansätze fortgeführt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein. Das Vollständigkeitsgebot
des § 246 HGB wurde beachtet.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsverhältnisse
ausgegangen. Es wurde ausschließlich von linearen
Abschreibungsmethoden Gebrauch gemacht.
Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden vorgenommen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Weise ermittelten
Erfüllungsbetrag angesetzt, eventuelle Preis-
und Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung
gegenüber den Verhältnissen am Bilanzstichtag
berücksichtigt.
Der gesonderte Ausweis passiver latenter Steuern
unterbleibt unter Hinweis auf
§ 274 a HGB.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Geschäftsführung und zu
Rechtsbeziehungen zu Gesellschaftern
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Klemens P. Klein, Berlin geführt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag weder Forderungen noch
Verbindlichkeiten.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem bzw. fünf
Jahren
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angabe nach § 285 Nr. 11a HGB:
Die First Event Production Beteiligungs GmbH ist am
31.12.2010 unbeschränkt haftende Gesellschafterin
folgender Kommanditgesellschaften mit Sitz in Berlin:
EVS Flighttraining GmbH & Co. KG.
Die Gesellschaft gehört zu keinem Konzern.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren im
Unternehmen 3 Arbeitnehmer beschäftigt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.
Berlin, den 29.06.2011
gez. Klemens P. Klein
Datum der Feststellung: 13.07.2011
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