PC-Trans Gebr. Stumper GmbHLiquidiert
14469 Potsdam, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Stumper seit 29.11.2019 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PC-Trans Gebr. Stumper GmbHPotsdamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015BILANZ
ANHANGDer vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2015 ist aus den Büchern der Gesellschaft richtig entwickelt worden. Nach den Kriterien des § 267 HBG bilanziert die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft. Damit kann sie sowohl bei der Aufstellung des Jahresabschlusses als auch bei der Offenlegung Erleichterungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 274a, 288 und 326 HGB in Anspruch nehmen. Der Bestandsnachweis für die bilanzierten Vermögenswerte wurde von der Gesellschaft ordnungsgemäß erbracht. Erbetene Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. Die edv-gestützte Sachanlagenkartei gibt neben der Bezeichnung des Gegenstandes und dem Datum des Zu- und Abgangs Auskunft über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, den Buchwert am Bilanzstichtag sowie den jährlichen Abschreibungssatz und -betrag. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag in Saldenlisten erfasst bzw. durch sonstige Unterlagen nachgewiesen. Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt. Guthaben gegenüber Kreditinstituten wurden durch Kontoauszüge der betreffenden Banken zum Bilanzstichtag belegt. Die übrigen Vermögensposten sind durch Saldenbestätigungen, Saldenlisten bzw. anhand der betreffenden Sachkonten inventarmäßig erfasst worden. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der formale Aufbau des Jahresabschlusses weist gegenüber dem Vorjahr keine Unterschiede aus. Auf der Aktivseite der Bilanz wurde ein gesonderter Posten für die "Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen" in die Finanzanlagen eingefügt. Die für Kapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen beim Ausweis von Posten des Jahresabschlusses (§ 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 HGB) wurden von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen. Bei der Bewertung wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der §§ 252 bis 256 HGB und die eingeschränkten Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften beachtet. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die Bewertung wurde zudem nach Liquidierungsgrundsätzen überprüft, da nach dem Bilanzstichtag eine wesentliche Änderung in der Unternehmenstätigkeit erfolgte; die Notwendigkeit einer abweichenden Bewertung war jedoch nicht gegeben. Die Bewertung des Vorjahres wurde daher beibehalten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten unter Beachtung des Prinzips kaufmännischer Vorsicht gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eventualverbindlichkeiten im Sinne § 251 HGB lagen nicht vor. Die weiteren sonstigen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, sind für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung. Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungszeiträume entsprechen den branchenüblichen und steuerrechtlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauern. Die Abschreibung der Zugänge erfolgt pro-rata-temporis. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 € bis 1.000,00 wurden in den Jahren 2008 und 2009 gem. § 6 Abs. 2a EStG, in der bis zum 31. Dezember 2009 gültigen Fassung, einem Sammelpool zugeführt und auf 5 Jahre verteilt linear abgeschrieben. Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Berichtsjahr als Betriebsausgaben sofort erfolgsmindernd verbucht. Für den positiven Saldo aus der Verrechnung der Rentenverpflichtung ohne Erwartung einer Gegenleistung mit der diesbezüglichen Rückdeckungsversicherung wurde auf der Aktivseite ein gesonderter Posten für die "Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen" in die Finanzanlagen eingefügt. Die Berechnung des Barwerts der Rentenverpflichtung basiert auf der sog. "PUC-Methode" unter Einbezug einer Verzinsung von 4,07 %, einer Gehaltsdynamik von 0,00 % und einer Rentendynamik von 1,5 %. Die biometrischen Annahmen entstammten den Richttafeln von Klaus Heubeck, Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln. Die Berechnung wurde von der Condor Dienstleistungs-GmbH durchgeführt. Der Erfüllungsbetrag ohne Saldierung der zur Rückdeckung vorhandenen Guthaben beträgt EUR 521.603,00. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich innerhalb eines Jahres fällig. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 und wurde in voller Höhe eingezahlt. Es wurde im Wirtschaftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 47.607,51 erzielt. Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen auf neue Rechnung vorzutragen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen, Tantiemeverpflichtungen, Verpflichtungen aus akkumulierten Erlösschmälerungen, die Verpflichtung zur Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen sowie die Kosten des Jahresabschlusses. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen EUR 7.038,06 auf Steuern. Geschäftsführer sind Herr Bernd Stumper, Potsdam, und Herr Frank Stumper, Schwielowsee. Die Forderungen ggü. den Geschäftsführern belaufen sich auf EUR 80.298,70 und werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Vergütungen betragen EUR 4.963,54 und werden unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen. Gesellschafter sind Herr Bernd Stumper, Potsdam, und Herr Frank Stumper, Schwielowsee. Die Forderungen ggü. den Gesellschaftern belaufen sich auf EUR 80.298,70 und werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Vergütungen betragen EUR 4.963,54 und werden unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wurden durchschnittlich 10 Arbeitnehmer beschäftigt.
Potsdam, den 04. August 2016 gez. Bernd Stumper, Frank Stumper Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.08.2016 |
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