BBS Technik
Verwaltungs GmbH
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
27.108,89 |
35.260,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.790,20 |
34.119,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
318,69 |
1.141,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.108,89 |
35.260,85 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.237,45 |
25.693,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
693,52 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
543,93 |
693,52 |
| B.
Rückstellungen |
681,04 |
129,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
190,40 |
9.437,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
190,40 |
9.437,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.108,89 |
35.260,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des HGB bezüglich der Aufstellung des Anhangs wurde
Gebrauch gemacht. Ferner werden die
größenabhängigen Erleichterungen
hinsichtlich der Prüfungs- und Offenlegungspflichten
beansprucht.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde unter Anwendung der neuen handelsrechtlichen
Vorschriften, die durch das Bilanzmodernisierungsgesetz
(BilMoG) in das deutsche Recht eingeführt wurden,
aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes berücksichtigt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 S.1 EGHGB wurden bei
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
infolge der erstmaligen Anwendung der geänderten
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
BilMoG, die Vorschriften nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB,
§ 265 Abs. 1 HGB und § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB nicht
angewendet.
Hinsichtlich des Vorjahres liegt ein
Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.07.2009 bis 31.12.2009 vor. Die
Vorjahreszahlen sind insoweit eingeschränkt
vergleichbar. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen bei der
erstmaligen Anwendung der geänderten Vorschriften ist
entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht erfolgt.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die
Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften,
insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der BBS Technik GmbH & Co. KG.
Die Gesellschaft wird im Handelsregister beim
Amtsgericht Coesfeld (HRB 11904) geführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen werden für alle bis
zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet; sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Soweit gesetzlich zulässig, wurden Angaben zu
bestimmten Posten in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung vorgenommen.
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten wurde
zulässig in der Bilanz vorgenommen. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
bestehen nicht.
Hinsichtlich latenter Steuern wird von der
größenabhängigen Erleichterung des §
274a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht und die Vorschrift des
§ 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern
nicht angewendet.
Haftungsverhältnisse und sonstige
Verpflichtungen
Die BBS Technik Verwaltungs GmbH ist persönlich
haftende Gesellschafterin der BBS Technik GmbH & Co.
KG, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht
Coesfeld und HRA 6389 und geschäftsansässig
Schwanenstraße 42 in 43699 Bocholt.
Als persönlich haftende Gesellschafterin ist die
BBS Technik Verwaltungs GmbH stets
einzelvertretungsberechtigt und sie ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit, ebenso
deren jeweilige Geschäftsführer, soweit sie
Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen mit der
Gesellschaft vornehmen.
Die BBS Technik Verwaltungs GmbH hält an der BBS
Technik GmbH & Co. KG keinen Kapitalanteil und hat
keine Einlagen erbracht.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des Geschäftsjahres 2010 wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Geschäftsführer: Herr Frank Ostendorf,
Bocholt
Herr Markus Pöpping, Bocholt
Herr Ostendorf und Herr Pöpping sind
gemäß Gesellschaftsvertrag von den
Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.
Sonstige Angaben
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder und vermitteln ein tatsächliches Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2011 festgestellt.
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