NPL Factoring GmbH
Selbe AdresseInstitute für Factoring-Geschäfte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan-Christoph Pieper seit 3.4.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Restar Corporation | 60.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RESTAR FRAMOS Technologies GmbH (vormals: ViMOS Technologies GmbH)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024LageberichtI. Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die ViMOS Technologies GmbH wurde im Oktober 2016 gegründet als Distributor für elektronische Bauteile für Kunden in Europa. Unsere Zielmärkte sind Kunden mit industriellen und automotiven Anwendungen. ViMOS Technologies hat sich überwiegend auf die Vertretung von asiatischen Komponentenherstellern spezialisiert, welche eine gute Verfügbarkeit und gleichbleibend hohe Qualität garantieren. Ein Großteil der Geschäftstätigkeit ist die Beschaffung, Verteilung und Logistik von aktiven und passiven Elektronikbauteilen und Kamera-Objektiven für Zulieferer der Automobilhersteller. Ein weiteres, zunehmend wichtigeres Standbein ist die technische Unterstützung von Kunden bei der Bauteilauswahl und dem sogenannten Design-In und der dann anschließenden Beschaffung. Auf Basis dieses zweigliedrigen Geschäftsmodells haben wir uns sowohl als technischer Berater als auch zuverlässiger Lieferant bei namhaften europäischen Kunden etabliert. Die ViMOS Technologies GmbH ist gemäß der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die weltweite Wirtschaft auf Basis des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) wuchs in 2024 gegenüber dem Vorjahr um vorläufig geschätzte ca. 3%. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/197039/umfrage/veraenderung-des-weltweiten-bruttoinlandsprodukts/) Nach einem Rückgang um 8% auf 526,8 Mrd. USD im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete die globale Halbleiterindustrie im Jahr 2024 eine deutliche Erholung: Der Umsatz stieg auf 627,6 Mrd. USD, ein Plus von 19%. Damit erreichte die Branche das höchste Umsatzniveau ihrer Geschichte und übertraf deutlich das Niveau der Vorjahre. (https://www.semiconductors.org/global-semiconductor-sales-increase-19-1-in-2024-double-digit-growth-projected-in-2025/) Die ViMOS Technologies GmbH, die überwiegend nur in Europa tätig ist und neben Halbleitern (aktive Komponenten) auch automotive Kamera-Linsen, Steckverbinder, Kondensatoren, Induktivitäten und Widerstände (passive Komponenten) vertreibt, konnte ihren Umsatz im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 6% steigern. 2. Geschäftsverlauf Trotz einer Umsatzsteigerung verzeichnete die ViMOS Technologies GmbH im Geschäftsjahr 2024 einen leichten Rückgang des Rohgewinns und ein negatives Ergebnis vor Steuern von -TEUR 39. Das Geschäftsjahr war von teils erheblichen Umsatzschwankungen geprägt, die auf die anhaltend schwierige wirtschaftliche Gesamtlage zurückzuführen sind. Die Problematik erhöhter Lagerbestände - sowohl auf Kundenseite als auch im eigenen Bestand - konnte durch gezielte Maßnahmen teilweise adressiert werden. Eine spürbare Entlastung erwarten wir jedoch erst im Laufe des Jahres 2025. Unser Ausblick bleibt weiterhin positiv, da wir auf stabile, langfristige Kundenbeziehungen setzen und uns konsequent auf rentable Geschäftsmodelle konzentrieren. 2.1. Ertragslage Unsere zentralen Leistungskennzahlen sind Rohgewinn und das Ergebnis vor Steuern, mit welchen das Unternehmen gesteuert wird. Der Rohgewinn (Umsatzerlöse abzgl. Materialaufwand) betrug in 2024 TEUR 1.822 und ist damit um 1% niedirger als das Vorjahresniveau (TEUR 1.833). Unsere ursprünglichen Planungen beliefen sich auf TEUR 2.536. Der tatsächlich erzielte Rohgewinn lag damit um TEUR 714 bzw. 28% unter den Erwartungen. Der Personalaufwand stieg um TEUR 43 (+4%) bedingt durch die Erhöhungen der Vergütung aufgrund der Inflation. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit TEUR 351 leicht unter dem Vorjahreswert von TEUR 377, u. a. aufgrund von um TEUR 14 geringeren Erträgen aus Währungsumrechnungen. Die sonstigen Aufwendungen sind um TEUR 128 (-14%) in 2024 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Im Wesentlichen ist das begründet in geringeren Aufwendungen aus Währungsumrechnungen (-TEUR 160) und gestiegenen Werbe- und Messekosten (+TEUR 44). Das Netto-Ergebnis aus Währungsumrechnungen betrug in 2024 TEUR -1, im Vergleich zu TEUR -145 im Vorjahr. Darüber hinaus hatten die seit März 2022 drastisch gestiegenen Zinsen noch einmal stärkere Auswirkungen auf den Ertrag. Die Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr 2024 betrugen insgesamt TEUR 327, eine Steigerung von TEUR 31 (10%) gegenüber dem Vorjahr. Das Ergebnis vor Steuern betrug somit nur mehr TEUR -39, gegenüber TEUR -57 im Vorjahr. 2.2. Finanzlage und Liquidität Zum Stichtag 31.12.2024 liegt eine bilanzielle Überschuldung von TEUR 931 vor. Für die Gesellschafterdarlehen gegenüber unserem Hauptgesellschafter in Höhe von TEUR 6.108 wurden Rangrücktrittserklärungen vereinbart. Unser Hauptgesellschafter hat sich darüber hinaus durch einen vertraglich vereinbarten jährlichen Kreditrahmen verpflichtet, die Liquidität des Unternehmens zu gewährleisten. Daher werden die Bankkonten auf Guthabenbasis geführt und es bedarf keinerlei Überziehungen oder Inanspruchnahme eines Kontokorrents. Im Geschäftsjahr wurden laufende Gesellschafterverbindlichkeiten aus Lieferungen i.H.v. TEUR 667 zurückbezahlt. Das Unternehmen war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, seine Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen. 2.3. Vermögenslage Zum 31.12.2024 beträgt die Bilanzsumme TEUR 10.780 und liegt damit um 6% unter dem Vorjahrswert. Die Lieferverbindlichkeiten betrugen TEUR 4.343 (2023: TEUR 4.235) und die Rückstellungen TEUR 112 (2023: TEUR 142). Andererseits haben sich die offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 1.266 (-20%) reduziert. Hintergrund hierfür war eine im Vergleich zu den Vorquartalen schwächere Umsatzentwicklung bei einzelnen Hauptkunden im letzten Quartal des Jahres. Der Lagerbestand stieg trotz des weiter gestiegenen Umsatzes um lediglich TEUR 3 auf TEUR 3.602. 2.4. Gesamtaussage Insgesamt stellt sich das vergangene Geschäftsjahr nach Ansicht der Geschäftsleitung zufriedenstellend dar. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. März 2025 rechnen wir mit einem Rohgewinn von TEUR 428 und einem negativen Ergbnis vor Steuern von -TEUR 121. Für das anschließende Geschäftsjahr vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026 erwarten wir einen Rohgewinn von TEUR 2.330 und ein Ergebnis vor Steuern von TEUR 258. 2. Risikobericht Elementarrisiken (Produkthaftpflicht, Transportversicherung) werden durch einen umfassenden Versicherungsschutz abgedeckt, der unter Kostengesichtspunkten laufend optimiert wird. Unsere regelmäßigen Überprüfungen von Handelsmargen, Personalkosten und Fracht- sowie Abwicklungskosten unterstützen unsere kurz- und mittelfristige Planung. Wir agieren am Markt unter Abwägung von Risiken, insbesondere bei frühzeitigen Materialbestellungen aufgrund langer Lieferzeiten. Unsere Risikoeinschätzung legt den Fokus auf kontrollierbare Szenarien. Wir sehen nur ein geringes Risiko hinsichtlich einer möglichen Verschlechterung der Kundenbonität, da der weit überwiegende Teil des Umsatzes mit namhaften, börsennotierten Großkonzernen getätigt wird. Herstellerseitig sind wir ganz überwiegend abhängig von chinesischen und taiwanesischen Produzenten, sowie weiteren Lieferanten aus Asien. Im Falle von Konflikten und dieszüglichen Engpässen bzw. Wegfall der Produktionskapazitäten oder Unterbrechung der Handelsrouten für unsere Handelsware rechnen wir allerdings mit gravierenden Auswirkungen auf unser Geschäft. 3. Chancenbericht Unsere gesteigerten Vertriebsaktivitäten zeigen weiterhin positive Resultate in der Neukundengewinnung, auch wenn unsere Kunden oft 2 - 3 Jahre vom Produktdesign bis zum Produktionsanlauf benötigen. Insbesondere erwarten wir für 2025 einen weiteren, deutlichen Ausbau unseres Geschäftes mit unseren strategischen Kunden im Automobilbereich. Ebenso ermöglichten unsere nach außen sichtbaren Aktivitäten und Erfolge die Kontaktaufnahme zu neuen Lieferanten mit dem Ziel, weitere Distributionsverträge für das europäische Vertriebsgebiet abzuschließen und höherwertige Komponenten mit entsprechenden Alleinstellungsmerkmalen und höherer Marge zu erhalten. Gesamtaussage: Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und planen weiteres Wachstum basierend auf unserer derzeitigen Erkenntnislage. Es bestehen keine kritischen Risiken, die unsere langfristige Stabilität gefährden könnten.
Taufkirchen, den 5. Juli 2025 gez. Jan-Christoph Pieper, Geschäftsführer BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft scroll
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Größenbedingte Erleichterungen werden teilweise im Rahmen der Aufstellung sowie der Offenlegung in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Zum Stichtag 31.12.2024 liegt eine bilanzielle Überschuldung von EUR 931.134,81 vor. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind. Diese Auffassung ist durch die Vereinbarung von Rangrücktritten auf Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 6.108.178,37 begründet. Die Geschäftsführung hat keine weiteren Gründe erkannt, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden auf Basis einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von drei Jahren linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- incl. Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögengegenstände wurden zum Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs ab Abschlussstichtag bewertet. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Folgebewertung unter Beachtung des Imparitätsprinzips, nachdem Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt zum Stichtag 31.12.2024 TEUR 155. Davon sind TEUR 120 im Folgejahr fällig. Der Betrag betrifft mit TEUR 89 Mieten und mit TEUR 66 Kfz-Leasing. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.12.2024 EUR 226.000,00. Es ist voll eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für Resturlaub (TEUR 43), Jahresabschluss-, Steuerberatungs- und Prüfungskosten (TEUR 37), Währungskursrisiken bei langfristigen Fremdwährungsdarlehen (TEUR 27) sowie ausstehende Rechnungen und Beiträge (TEUR 5). scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit TEUR 198 (Vorjahr: TEUR 865) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 6.108 (Vorjahr: TEUR 6.167) Verbindlichkeiten aus Darlehen. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit Ausnahme von Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 72) stellen zugleich Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen dar. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolge nach dem Gesamtkostenverfahren. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Währungsumrechnungen von EUR 187.311,75 (Vorjahr: EUR 201.237,35). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Währungsumrechnung von EUR 186.133,38 (Vorjahr: EUR 346.388,39). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen von EUR 326.621,49 (Vorjahr: 295.995,17). Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich 9 (Vorjahr: 9) Angestellte beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens bis 21. März 2021 durch Herrn Axel Krepil, Dipl.-Ing. (FH) geführt. Ab 21. März 2024 ist Herr Jan-Christoph Pieper alleiniger Geschäftsführer. Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die ViMOS Technologies GmbH wird in den Konzernabschluss der Restar Electronics Corporation, Restar Building 2-10-9 Konan, Minato-ku, Tokyo 108-0075, JAPAN, einbezogen (größter Kreis von Unternehmen gem. § 285 Nr. 14 HGB). Der Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen stellt die Restar Electronics Corporation, Restar Building 2-10-9 Konan, Minato-ku, Tokyo 108-0075, JAPAN, auf. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sind nicht zu verzeichnen. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresfehlbetrag von EUR 39.573,94 auf neue Rechnung vorzutragen.
Taufkirchen, den 5. Juli 2025 gez. Jan-Christoph Pieper, Geschäftsführer scroll
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sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ViMOS Technologies GmbH, Taufkirchen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ViMOS Technologies GmbH, Taufkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ViMOS Technolgies GmbH, Taufkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümer ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. • Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 21. Juli 2025 Marxer Salzmann GmbH Marxer, Wirtschaftsprüfer Es wurde von den Offenlegungserleichterungen nach §§ 326f. HGB Gebrauch gemacht. Der wiedergegebene Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. |
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