D & W
Holding GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
248.669,00 |
140.000,00 |
| I.
Sachanlagen |
108.669,00 |
|
| II.
Finanzanlagen |
140.000,00 |
140.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.916.535,17 |
2.999.718,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.034.170,72 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.882.364,45 |
2.999.718,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.563,29 |
|
| Aktiva |
3.167.767,46 |
3.139.718,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
58.976,77 |
134.380,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
115.000,00 |
115.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
5.619,12 |
|
| IV.
Jahresfehlbetrag |
75.404,11 |
5.619,12 |
| B.
Rückstellungen |
5.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.103.790,69 |
3.003.337,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.103.790,69 |
3.003.337,58 |
| Summe
Passiva |
3.167.767,46 |
3.139.718,46 |
Anhang
D&W Holding GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die D&W Holding GmbH hat ihren Sitz in
Düsseldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Neuss unter der Nummer HRA 22644 eingetragen.
Der Jahresabschluss der D&W Holding GmbH, zum 31.
Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses werden
Gliederungsgrundsätze nach den geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§ 265 Abs. 1,
266 ff HGB) angewendet.
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nach
§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB angewendet und folgen den
geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, planmäßig linear
über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
6. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen wurden nicht gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen werden je für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
7. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen, einen Betrag von
[T€ 1.034.170,72 (Vorjahr: T€ 0,00)],
mit einer Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen, einen Betrag von
[T€ 3.103.790,69 (Vorjahr:
T€ 3.003.337,58)], mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aus.
Neuss, den 26. März 2025
________________________________
D&W Holding GmbH
[GF Wang Zhiqiang]
________________________________
D&W Holding GmbH
[GF Dong Peng]
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2025
festgestellt.
|