G. Freude
GmbH
Sinsheim
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
20.000,00 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.000,00 |
0,00 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
9.479,80 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.479,80 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
26.491,57 |
26.491,57 |
| III.
Verlustvortrag |
52.056,16 |
134.376,63 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
9.479,80 |
-82.320,47 |
| B.
Rückstellungen |
55,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.424,80 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.479,80 |
0,00 |
Anhang
Anhang
für das Geschäftsjahr
2006
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen
entsprochen.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht (§ 265 Abs. 3 HGB).
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§ 252
Abs. 1 HGB)
§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB Bilanzidentität
§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB Einzelbewertung
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB Vorsichtsprinzip
§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Periodenabgrenzung
§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB Bilanzkontinuität
sind beachtet.
Von den üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurde wie folgt abgewichen:
Anstatt des Grundsatzes zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
(Going Concern) wurde die Bewertung unter
Abwicklungsgesichtspunkten vorgenommen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
II. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2006 war
Herr:
Heiko Dautel, Dipl. Ing.
Die Gesellschaft hat größenabhängige
Erleichterungen gemäß § 288 HGB in Anspruch
genommen.
Am 21.11.2007 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts
Heidelberg das Insolvenzverfahren eröffnet. Herr
Rechtsanwalt Rainer Bachert wurde als Insolvenzverwalter
bestellt.
Sinsheim, den
| Rainer Bachert |
|
(Insolvenzverwalter)
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Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 29.424,80 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 0,00 EUR.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 20.000,00 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
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