fibelio Steuerberatungsgesellschaft mbH
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Walther-Merkwitz seit 14.7.2020 | Geschäftsführer |
Silvan Cloud Rath seit 11.3.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 27.80% | |
| 27.72% | |
I***** K****** | 2.44% |
| Name | Anteil |
|---|---|
n3k Holding GmbHEigenbeteiligung | 0.63% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
20 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 20 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TWINNER GmbHHalle (Saale)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben Die TWINNER GmbH hat ihren Sitz in Halle (Saale). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 24508 registriert. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung und Verarbeitung von digitalisierten Daten für Fahrzeuge und weitere Objekte. Der Jahresabschluss der TWINNER GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß den in § 267 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 HGB angegebenen Größenklassen eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In (entsprechender) Anwendung des § 265 Abs. 6 HGB wurden teilweise die Bezeichnungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung an ihren tatsächlichen Inhalt angepasst. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Im Rahmen der Entwicklung sowie Markteinführung unserer innovativen Technologie sind geplante Anlaufverluste und Investitionen, vor allem durch unsere Gesellschafter sowie strategische Partner in 2021 und 2022, zu finanzieren. Kapitalerhöhungen aus 2021 (siehe Nachtragsbericht des Anhangs) führen dazu, dass die Gesellschaft bis Ende 2022 fast durchfinanziert ist. Bezüglich der weiterhin notwendigen Mittel befinden wir uns in Verhandlungen mit Eigen- sowie Fremdkapitalgebern. Hierbei rechnen wir kurzfristig mit einer entsprechenden Zusage. Das Finanzierungs-Commitment unserer Gesellschafter unterstellt eine erfolgreiche Weiterentwicklung unserer TWINNER-Technologie und eine erfolgreiche Marktdurchdringung. Insoweit ist es unser Ziel gegen Ende 2022 Cash-break-even zu sein. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Die Bewertung erfolgte zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2a HGB. In den Herstellungskosten enthalten sind angemessene Teile der Verwaltung. Bereits fertiggestellte und einsatzfähige Teilbereiche der Technologie aus den Prototypen (sog. Infrastructure) werden gemäß § 253 Abs. 3 S. 3 HGB über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren und darauffolgende Releases über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Entgeltlich erworbeneimmaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bilanziert. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 4 HGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bewertet. Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert bilanziert. Es wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, um Auszahlungen und fällige Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag bilden, periodengerecht zuzuordnen. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmbare Zeit nach diesem Tag darstellen. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel ausgehend von den historischen Anschaffungskosten dargestellt. Die Werthaltigkeit entgeltlich erworbener und selbst geschaffener Vermögengegenstände des Anlagevermögens sowie der Technischen Anlagen und Maschinen und geleisteten Anzahlungen korreliert direkt mit dem Erreichen des Businessplanes und mit der Umsetzung einer erfolgreichen Marktdurchdringung (siehe auch Abschnitt II. dieses Anhangs). In Höhe der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände von TEUR 12.300 besteht eine Ausschüttungssperre. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich sonstige Forderungen gegen einen Gesellschafter. In den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten sind antizipative Forderungen für ausländische Vorsteuervergütungen in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr TEUR 27). Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände besitzen Restlaufzeiten von einem bis zu fünf Jahren i. H. v. TEUR 2 sowie einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren i. H. v. TEUR 12. Die übrigen Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Das gezeichnete Kapital hat sich durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile im Rahmen von Bar- und Sacheinlagen im Geschäftsjahr 2020 im Nennwert von EUR 347.224,00 auf EUR 442.515,00 erhöht. Die Kapitalrücklage hat sich durch Agios im Rahmen von Erhöhungen des gezeichneten Kapitals um TEUR 10.627 erhöht. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für künftige Abbauverpflichtungen (TEUR 68; Vorjahr TEUR 35) enthalten. Die zugrunde gelegten geschätzten Kosten werden dabei, bis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme, ratierlich angesammelt. Es wird eine jährliche Inflation von 1,4% unterstellt. Vertraglich bereits vereinbarte Abbaupauschalen wurden in Abzug gebracht. Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von voraussichtlich über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr TEUR 155) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Darlehen nebst Zinsen gegenüber einem Gesellschafter in Höhe von TEUR 9.815 (Vorjahr: TEUR 3.782) enthalten. In Höhe von TEUR 6.150 besteht eine Wandeloption in Eigenkapital. Dabei bestimmen sich die hierfür im Nennwert von jeweils 1 EUR erhaltenen Geschäftsanteile zum Zeitpunkt der Ausübung der Wandlungsoption nach dem Verhältnis des Darlehensbetrages (inkl. Zinsen) zum Unternehmenswert, welcher der Kapitalerhöhung zu Grunde gelegt wird, mal gezeichnetem Kapital zu diesem Zeitpunkt. Aufgrund des Start-up-Charakters der Gesellschaft war kein Betrag gem. § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB festzustellen. In Höhe von TEUR 6.500 (Vorjahr: TEUR 350) haben die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen eine Restlaufzeit von über einem und bis fünf Jahren. Im Aufstellungszeitraum des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 wurden in Rahmen von Kapitalerhöhungen der Gesamtbestand der Gesellschafterdarlehen nebst Zinsen zum 31. Dezember 2020 (9,8 Mio. EUR) in Eigenkapital gewandelt bzw. in Eigenkapital eingelegt (Vgl. Nachtragsbericht dieses Anhangs). Im Rahmen der Finanzierungsrunde 2020 wurden die stillen Beteiligungen der IBG Risikokapitalfonds III GmbH & Co. KG, Magdeburg, und der API International AG, Appenzell (CH), in Höhe von TEUR 3.210 in Eigenkapital gewandelt. In Höhe von weiteren TEUR 1.800 sind weitere Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Rahmen der Finanzierungsrunde 2020 in Eigenkapital gewandelt worden. In den sonstigen Verbindlichkeiten werden TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 4.077) als Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, betreffend Darlehen, stillen Beteiligungen oder Zinsen, ausgewiesen. Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 3.210) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem und bis fünf Jahren. Alle übrigen Verbindlichkeiten besitzen Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die aktivierten Eigenleistungen betreffen vollständig selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Entwicklungsleistungen). Diese beinhalten im Wesentlichen Personalkosten sowie Raumkosten. IV. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 wurde die Geschäftsführung hauptamtlich ausgeübt von: • Herrn Silvan Cloud Rath (seit 1. März 2020), CEO und • Herrn Dr. Tobias Walther-Merkwitz (seit 16. Juni 2020), CFO. Zum 2. April 2020 sind Herr Danny Weckwarth (CFO) und zum 17. April 2020 Herr Gerardus Peeters (CEO) als Geschäftsführer ausgeschieden. Im Geschäftsjahr 2020 betragen die Gesamtbezüge der Geschäftsführung 0,5 Mio. EUR. Anteilsbesitz Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag an folgendem Unternehmen zu mehr als 20 % beteiligt:
Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten angestellte Arbeitnehmer betrug 65 (Vorjahr: 62). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB / Sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB aus eigenen Bürgschaften und Garantien bestehen am Bilanzstichtag nicht. Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2020 sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 2.076. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit wurde auf den frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt abgestellt. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte: - Mieten für Lagerräume und Geschäftsräume - Leasing Darüber hinaus bestehen Verträge über Produktions-, Dienst- und Entwicklungsleistungen mit Abnahmeverpflichtungen von geschätzten jährlichen Kosten von ca. 8,3 Mio. EUR, wovon 0,5 Mio. EUR auf Dienstleistungsverträge mit verbundenen Unternehmen entfallen. Forschungs- und Entwicklungsleistungen Im Geschäftsjahr 2020 trug die Gesellschaft Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsleistungen in Höhe von 4,5 Mio. EUR. Davon wurden 2,5 Mio. EUR als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Angabe nach § 285 Nr. 31 HGB Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen gem. § 285 Nr. 31 HGB aus Rechts- und Beratungskosten von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR) und Anlagenabgängen im Anlagevermögen von 0,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR). Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Im 1. Halbjahr 2021 realisierte die TWINNER GmbH zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit und ihrer Investitionen die "Finanzierungsrunde 2021". Im Rahmen der Kapitalerhöhung aus dem Dezember 2020 wurden das gezeichnete Kapital im März 2021 um TEUR 27 erhöht. Im Zusammenhang mit einer weiteren notariell beurkundeten Kapitalerhöhung aus dem Juni 2021 wird das gezeichnete Kapital um weitere TEUR 182 auf insgesamt TEUR 651 erhöht. Die Eintragung der Kapitalerhöhung aus dem Juni 2021 in das Handelsregister steht noch aus. Die Kapitalmaßnahmen 2021 führen zu Erhöhungen der (teilweise aus Wandlungen) Kapitalrücklage in Höhe von 29,7 Mio. EUR und in Summe zu Einzahlungen von frischem Kapital in Höhe von 20,0 Mio. EUR. Seit dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 befindet sich die Weltwirtschaft und auch die Automobilbranche, als wesentliche Kundengruppe, in einer corona-bedingten Krise. Die Folgen für die Gesellschaft sind weiterhin noch nicht vollständig absehbar, jedoch bestehen weiterhin Risiken bezüglich zeitlicher Verschiebungen geplanter Vertragsabschlüsse mit entsprechenden Folgen für das avisierte Umsatzwachstum 2021 f.
Halle (Saale) den 25. Juni 2021 Dr. Tobias Walther-Merkwitz, Geschäftsführer Silvan Cloud Rath, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020(I) Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell - Kurzporträt der TWINNER GmbH Die TWINNER GmbH mit Sitz in Halle (Saale) (im Folgenden: "Gesellschaft" oder "TWINNER") wurde 2017 in Halle (Saale) gegründet und erstellt und verarbeitet digitalisierte Daten von Fahrzeugen. Hierfür werden die Fahrzeuge in sog. TWINNER-Spaces aufgenommen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die TWINNER-Technologie (hauptsächlich Software und Sensoren) weiterentwickelt. Insoweit wurden in 2020 und werden auch in Zukunft stets neue Releases für einzelne weiterentwickelte oder neue Features veröffentlicht. Die Vermarktungsaktivitäten wurden weiterhin verstärkt. In diesem Zusammenhang konnten Kundenbeziehungen erweitert und neue Partner gewonnen werden. Die Produktion der TWINNER-Hardware (Spaces) erfolgt extern. Der Umsatz wird überwiegend durch Transaktion pro Digitalisierung der Fahrzeuge erwirtschaftet. Das Unternehmen befindet sich in der Wachstumsphase. Kunden aktuell sind große Autohausketten sowie Automobilhersteller und Logistikdienstleister. Hierfür werden die TWINNER Spaces bei den Kunden platziert. Neben Deutschland als aktuellem Vertriebsmarkt sind derzeit auch weitere Partner im Ausland unsere Zielkunden. Zukünftiges Wachstum wird sowohl national als auch international erwartet. Für 2021 und 2022 werden weiterhin operative Verluste und notwendige Investitionen in unsere TWINNER-Technologie geplant. Die operativen Verluste und Investitionen sind im Rahmen der (B-)Finanzierungsrunde 2021 durch bestehende und neue Gesellschafter fast vollständig finanziert. Bezüglich der weiterhin notwendigen Mittel befinden wir uns in Verhandlungen mit weiteren Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern. Hierbei rechnen wir kurzfristig mit einer entsprechenden Zusage. Das Finanzierungs-Commitment unserer Gesellschafter unterstellt eine erfolgreiche Weiterentwicklung unserer TWINNER-Technologie und eine erfolgreiche Marktdurchdringung. Insoweit ist es unser Ziel gegen Ende 2022 Cash-break-even zu sein. 2. Führungs- und Steuerungssystem und finanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung des Unternehmens erfolgt durch diverse interne und externe Kennzahlen, die die Entwicklung des Unternehmens widerspiegeln und zu jeder Zeit bewerten lassen. Die Steuerung erfolgt insbesondere auf Basis der wesentlichsten finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit. Beide Indikatoren konnten in 2020 gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert werden, stellen aber in dieser frühen Unternehmensphase noch keine Grundlage für ein aktuell profitables Unternehmen dar. Umsatz wird hauptsächlich transaktionsbasiert durch Digitalisierungen von Fahrzeugen sowie in geringem Umfang durch Wartungs- und Installationsleistungen generiert. Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit dient als Indikator der operativen Leistungs- bzw. Umsetzungsfähigkeit des Unternehmens und berücksichtigt die Ertragskraft sowie Veränderungen im Working-Capital. Dabei wird die interne Steuerung durch folgende Maßnahmen unterstützt: (i) Finanzielle und operative Kennzahlen (ii) Integrierte kurz- und langfristige bottom-up Planung (iii) Wöchentliches Reporting an die Geschäftsführung (iv) Monatliches Reporting an die Gesellschafter Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren sind kein wesentlicher Bestandteil der internen Steuerung. Das Unternehmen ist so aufgestellt, dass es flexibel auf Veränderungen reagieren kann. Die Unternehmenssteuerung erfolgt auf Basis von Geschäfts- und Liquiditätsplanungen, die eine kontinuierliche Prüfung ermöglichen und Anpassungsbedarf aufzeigen. Ein anhaltender Austausch mit den Gesellschaftern ist darüber hinaus gegeben. 3. Forschung und Entwicklung Die TWINNER GmbH agiert als Technologieunternehmen und entwickelt Softwarekomponenten (Cloud-Applikationen) für den Betrieb der TWINNER Spaces weiter. Auch für eingekaufte Entwicklungsleistungen übernimmt TWINNER das Herstellungsrisiko. Im Geschäftsjahr 2020 trug die Gesellschaft Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsleistungen in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr 5,9 Mio. EUR). Davon wurden 2,5 Mio. EUR (Vorjahr 3,6 Mio. EUR) als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Der FuE-Abteilung sind 22 Arbeitnehmer (Vorjahr 14) zuzuordnen. Die Gesellschaft wird planmäßig die TWINNER-Technologie weiterentwickeln. Dabei werden stets die Erwartungen der Kunden sowie Markterfordernisse einbezogen. (II) Wirtschaftsbericht 1. Wirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen 1.1. Wirtschaftliches Umfeld Die globale (minus 3,3 %) und europäische Wirtschaftsleistung (minus 6,6 %) sind im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19 Pandemie gesunken (Statista 2021). Für das Jahr 2021 erwarten internationale Organisationen einen weltweiten konjunkturellen Aufschwung aufgrund von Auf- und Nachholeffekten nach der COVID-19 Pandemie. Prognosen variieren je nach Land und Branche sowie die erwarteten Entwicklungen des (nach-)epidemischen Geschehens. Im aktuell wichtigsten Absatzmarkt Deutschland ging die wirtschaftliche Leistung im Jahr 2020 um 4,9 Prozent zurück (Statistisches Bundesamt, 2021). Für das Jahr 2021 wird basierend auf anerkannten Konjunkturindikatoren aufgrund der Auf- und Nachholeffekte der COVID-19 Pandemie ein starkes Wachstum der Wirtschaftsleistung um mehr als 3 Prozent erwartet (ifo, 2021) . 1.2. Branchenspezifisches Umfeld Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen ging im dritten Jahr in Folge zurück (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021). In Deutschland wurden in 2020 2,9 Mio. Pkw neu zugelassen. Dies bedeutet ein Rückgang von ca. 19 % im Vergleich zum Vorjahr. Leicht rückläufig im Vergleich zum Vorjahr gab es in 2020 ca. 7,0 Mio. Besitzumschreibungen bei Gebrauchtwagen (Statista, 2021). Zu den wesentlichen zukünftigen Erfolgsfaktoren im Automobilsektor gehören u.a. (i) Mobilität, (ii) Digitalisierung und (iii) Klimaschutz. Insbesondere die weiterhin stark zunehmenden Tendenzen nach Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Wertschöpfungsketten ermöglichen Unternehmen - auch in schwächeren Konjunkturphasen - weiteres Wachstum zu generieren. Die konjunkturelle Schwächephase hat zu einem starken Rückgang der Verkaufszahlen von Neuwagen geführt und gleichermaßen geht die Gesellschaft von einer Nachfrageverschiebung von Neu- zu Gebrauchtwagen aus, welches zu höheren Fahrzeugdigitalisierungen und somit erwartungsgemäß höheren Umsätzen der TWINNER GmbH führen wird. Zudem erwartet die Gesellschaft eine gesteigerte Bereitschaft online Käufe und Investitionen im Konsumentenbereich - auch dem Automobilvertrieb - durchzuführen. Diese Trends haben sich in der COVID-19 Pandemie weiter verstärkt. Der internationale Umschlag von gebrauchten Fahrzeugen soll ebenfalls ausgeweitet werden. Generell kann beobachtet werden, dass die Angebote von Fahrzeuglogistikern verstärkt nachgefragt werden. Die TWINNER GmbH hat auch in 2020 während der konjunkturellen Schwächephase Kundenverträge ausweiten können und befindet sich mit weiteren Neukunden in der Vertragsanbahnung. 2. Mitarbeiter Die TWINNER GmbH beschäftigt zum 31. Dezember 2020 63 Mitarbeiter (Vorjahr: 61) (Anstieg von durchschnittlich 2 Mitarbeitern). Ein weiterer Aufbau von Mitarbeitern ist in Abhängigkeit der konjunkturellen und unternehmensspezifischen Chancen und Risiken wahrscheinlich. 3. Geschäftsverlauf 3.1. Gesamtaussage zum Geschäftsjahr 2020 Der Geschäftsverlauf für das Berichtsjahr ist aus Sicht der Geschäftsführung insgesamt zufriedenstellend. Als Wachstumsunternehmen im B2B Automobilsektor gelang es das Produkt TWINNER Space neben den bereits existierenden (Pilot-)Kunden großer Autohausketten im industriellen Umfeld von Automobilherstellern und Logistikdienstleistern erfolgreich einzuführen und mit bestehenden Kunden zu wachsen. Die neue Kundengruppe ermöglicht maßgeblich das geplante Wachstum der Gesellschaft. 3.2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 3.2.1 Ertragslage Der Gesamtumsatz im Geschäftsjahr 2020 ist mit 1,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) - wie im Vorjahreslagebericht prognostiziert - gestiegen. Wir konnten wie geplant weitere TWINNER Spaces bei unseren Kunden installieren, was zu höheren Digitalisierungen führte. Der Jahresfehlbetrag von 11,4 Mio. EUR (Vorjahr: 11,4 Mio. EUR) liegt ebenfalls - wie prognostiziert - auf Vorjahresniveau. Dies resultiert trotz Umsatzanstieg aus gegenläufigen Effekten. Dem erhöhten Bedarf an bezogenen Leistungen sowie den angestiegenen Abschreibungen stehen Einsparungen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen (=Entwicklungsleistungen) betreffen Personalkosten, direkt zuordenbare Aufwendungen (bspw. Reisekosten) sowie interne Verwaltungs- und Gemeinkosten. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR) und beinhalten im Wesentlichen Sachbezüge sowie Entgelterstattungen. Die Materialaufwendungen enthalten vor allem Forschungskosten, Vorhalte-Kosten sowie Aufwendungen zur Sicherung der Exklusivität bei unserem Hardware-Hersteller. Die Personalkosten lagen im Jahr 2020 bei 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR). Trotz leichten Anstieges der Mitarbeiterzahlen begründet sich der Rückgang auch mit dem im geringen Umfang in Anspruch genommenen Instrument der Kurzarbeit in 2020. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 2,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,0 Mio. EUR) und entfallen im Wesentlichen auf Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR), Werbe- und Reisekosten in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR), Raumkosten in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR) sowie Lizenzkosten in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR). Das Zinsergebnis beläuft sich auf -0,5 Mio. EUR (Vorjahr: -0,3 Mio. EUR). Die Zinsaufwendungen resultieren hauptsächlich aus den Gesellschafterdarlehen sowie stillen Beteiligungen. Die Gesellschafterfinanzierung wurde in 2020 weiter ausgeweitet, wobei in 2020 Debt-Equity-Swaps realisiert werden konnten. 3.2.2 Finanz- und Vermögenslage Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit als eine steuerungsrelevante Kennzahl ist ebenfalls negativ und beträgt -7,5 Mio. EUR (Vorjahr: -8,4 Mio. EUR). Der leichte Anstieg resultiert - entgegen unseren Erwartungen - aus geringerer Kapitalbindung im Working Capital. Die Cash Flow-Rechnung stellt sich wie folgt dar:
Das Anlagevermögen in Höhe von 18,5 Mio. EUR (Vorjahr: 18,7 Mio. EUR) besteht im Wesentlichen aus immateriellen Vermögensgegenständen (13,4 Mio. EUR). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens handelt es sich um selbst geschaffene Software (Eigen- sowie Fremdentwicklungen) sowie entgeltlich erworbene Bestandteile. Passive latente Steuern aus der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögengegenständen des Anlagevermögens werden durch aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und steuerliche Zwischenwertansätze ausgeglichen. Ein aktiver Überhang an latenten Steuern wird nicht angesetzt. In Entwicklungsleistungen investierte TWINNER im Geschäftsjahr 2020 ca. 2,5 Mio. EUR. Investitionen in Sachanlagen (0,9 Mio. EUR) bestehen im Wesentlichen für angeschaffte TWINNER Spaces. Insoweit beträgt der Cash Flow aus Investitionstätigkeit -3,5 Mio. EUR (Vorjahr: -6,0 Mio. EUR). Das Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 9,7 Mio. EUR (Vorjahr: 10,4 Mio. EUR). Die EK-Quote beträgt per Stichtag 46,8 % (Vorjahr: 52,8 %). Im Zusammenhang mit in 2020 durchgeführten Kapitalerhöhungen wurden der Kapitalrücklage in 2020 10,6 Mio. EUR (Vorjahr: 10,9 Mio. EUR) zugeführt. Das Fremdkapital ist geprägt durch (wandelbare) Gesellschafterdarlehen in Höhe von 9,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR). Im Rahmen von in 2021 durchgeführten Kapitalerhöhungen wird - neben Einzahlung von frischen Mitteln - auch der gesamte Bestand der Gesellschafterdarlehen zum 31. Dezember 2020 in Eigenkapital gewandelt bzw. in das Eigenkapital eingelegt. Im Geschäftsjahr 2020 konnten Gesellschaftereinzahlungen (direkt in Eigenkapital bzw. als Darlehen) in Höhe von 12,5 Mio. EUR (Vorjahr: 14,8 Mio. EUR) realisiert werden. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit beträgt in 2020 12,2 Mio. EUR (Vorjahr: 14,5 Mio. EUR). Liquide Mittel lagen zum Bilanzstichtag bei 1,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR). Die Gesellschaft konnte in 2020 ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. (III) Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 1. Risikobericht Die Gesamtrisikolage der TWINNER GmbH bewertet die Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts als tragfähig. Es liegen aktuell keine bestandsgefährdenden Risiken vor. Die Gesellschaft befindet sich in der Wachstumsphase und benötigt zur Finanzierung der weiteren Produktentwicklung, notwendigen Investitionen sowie zukünftigen operativen Verluste auch künftig die finanzielle Unterstützung ihrer Gesellschafter sowie strategischen Partner. Die Gesellschaft ist bis Ende 2022 fast vollständig durchfinanziert. Dies resultiert aus den in 2021 bereits durchgeführten Kapitalerhöhungen (bei der Kapitalerhöhung aus dem Juni 2021 steht der Handelsregistereintrag noch aus) u.a. durch Wandlungen der gesamten bestehenden Gesellschafterdarlehen zum 31. Dezember 2020. Im Rahmen der Kapitalerhöhungen 2021 fließen der Gesellschaft des Weiteren frische Mittel in Höhe von 20,0 Mio. EUR zu. Gegen Ende 2022 plant TWINNER Cash-break-even zu sein. Aktuell arbeiten wir vor allem an der Einwerbung von Vor-Finanzierungen für die TWINNER Spaces. Wesentliche Risikofaktoren für die TWINNER GmbH ergeben sich einerseits aus allgemeinen - auch pandemiebedingten - Unsicherheiten auf den Absatzmärkten von Neu- und Gebrauchtwagen und somit Nachfragerisiken. Diese Unsicherheiten könnten auch die weltweite Mobilität weiter einschränken. Für TWINNER könnte sich somit die geplante Marktdurchdringung verzögern, was negativen Einfluss auf die Ertragslage hätte. Branchenrisiken ergeben sich aus der Entwicklung unserer wesentlichen Kundengruppen Automobilhersteller und Logistikdienstleister mit sich ggf. verzögernden Investitionen. Auch hierbei können sich Markterfolge verzögert einstellen. Des Weiteren bestehen Risiken bezüglich der Markt-Akzeptanz von zukünftigen Releases. Finanzielle Risiken ergeben sich des Weiteren aus Unsicherheiten bezüglich der Höhe der notwendigen Finanzierung von Leerkosten unseres exklusiven Herstellers von TWINNER Spaces. Der Partner unterstützt ebenfalls bei der Weiterentwicklung der TWINNER-Technologie. Hierbei verweisen wir auf die Angaben im Anhang zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Im Personalbereich bestehen Risiken Mitarbeiter mit Key Know-How zu verlieren. Risiken bestehen auch im Zusammenhang damit, geistiges Eigentum nicht schützen zu können. 2. Chancenbericht Die Tendenzen zu steigender Digitalisierung wesentlicher Wertschöpfungsbestandteile der Automobilindustrie bieten der TWINNER GmbH Chancen und somit auch zusätzliche Wachstumspotenziale. Wenngleich der Neufahrzeugverkauf in einem rezessiven Wirtschaftsumfeld rückläufig ist, ist der Gebrauchtwagenhandel weiterhin eine wesentliche Umsatz- und Liquiditätsquelle für die Automobilindustrie. Hierfür bietet die Gesellschaft mit ihrem Produkt der Digitalisierung von Gebrauchtwagen einen großen Beitrag und ermöglicht den Wandel zum Onlinevertrieb. Wesentliche Kunden-Vorteile liefern unsere Durchlaufzeiten pro Fahrzeug sowie eine hohe und standardisierte Qualität der Fahrzeugdarstellung. Weitere Wachstumspotenziale ergeben sich aus der Internationalisierung des Kundenportfolios. Durch geplante Weiterentwicklungen können die angebotenen Dienstleistungen und Service erweitert und damit einhergehend Umsätze erhöht werden. 3. Prognosebericht Im Gegensatz zu den rückläufigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen in 2020 wird für das aktuelle Geschäftsjahr eine deutliche Verbesserung der Konjunktur mit mehr als 3 Prozent der Wirtschaftsleistung erwartet. Wenngleich das Umfeld im Automobilsektor weiterhin herausfordernd erwartet wird, ist die TWINNER GmbH mit dem Produkt der Digitalisierung von Fahrzeugen gut aufgestellt. Die Gesellschaft erwartet aufgrund der guten Marktpositionierung mit dem einhergehenden weiteren - konservativ geschätzten - Roll-out von TWINNER Spaces ein Umsatzwachstum in 2021. Das Jahresergebnis soll 2021 jedoch auf dem Niveau von 2020 liegen. Hierbei investieren wir auch massiv in den Vertrieb und in Prozesse. In diesem Zusammenhang planen wir eine höhere Kapitalbindung im Working Capital. Insoweit rechnen wir in 2021 mit einer Senkung des Cash Flows aus laufender Geschäftstätigkeit für das Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zu 2020.
Halle (Saale) den 25. Juni 2021 Dr. Tobias Walther-Merkwitz, Geschäftsführer Silvan Cloud Rath, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TWINNER GmbH, Halle Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TWINNER GmbH, Halle, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TWINNER GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 25. Juni 2021 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Werner Remme, Wirtschaftsprüfer Stefan Schmidt, Wirtschaftsprüfer Angabe gemäß § 328 Abs. 1a S. 1 HGBIn der Gesellschafterversammlung am 5. Juli 2021 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festgestellt. |
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