Spezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
PVS Fahrschule GmbH
Markgröninger Straße 47/1, 71701 Schwieberdingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benedikt Sgoda seit 16.2.2026 | Prokura |
Panagiotis Papadopoulos seit 9.2.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 62.50% | |
Lazaros Vassiliadis | 37.50% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PVS Fahrschule GmbHSchwieberdingenJahresabschluss zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2023 Der Jahresabschluss der PVS Fahrschule GmbH in Schwieberdingen auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Kleine Kapitalgesellschaft: Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden (teilweise/nicht) in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Darüber hinaus enthält der Jahresabschluss einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind (Erläuterungen). Um einen Vorjahresvergleich zu gewährleisten, wurden folgende Anpassungen in den Vorjahreswerten vorgenommen (Erläuterungen). Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungsforderungen und - Verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Latente Steuern wurden mit einem Steuersatz von …% angesetzt und nicht abgezinst. (für kleine Kapitalgesellschaften nicht verpflichtende Angabe:) Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Der im Geschäftsjahr entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde mit 8 Jahren festgelegt und überschreitet damit den üblichen Nutzungszeitraum von 5 Jahren, weil (Erläuterungen) (Hinweis: Ein Verweis auf die abweichende steuerliche Nutzungsdauer von 15 Jahren genügt als Begründung nicht (Gesetzesbegründung zum BilMoG).) Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ausschüttungssperre Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet Unternehmensorgane Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt: Herr Papadopoulos, Panagiotis Schwieberdingen, den 18.02.2025 PVS Fahrschule GmbH (Unterschrift/-en)
Schwieberdingen , den 18.02.2025 PVS Fahrschule GmbH |
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