Mint
Medical GmbH
Heidelberg
(vormals: Dossenheim)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.244.659,00 |
1.170.943,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.189.811,00 |
1.103.259,00 |
| II.
Sachanlagen |
54.598,00 |
67.434,00 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.264.690,23 |
2.166.219,96 |
| I.
Vorräte |
25.050,00 |
29.550,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.012.009,25 |
622.490,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.227.630,98 |
1.514.179,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33.893,47 |
22.189,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.543.242,70 |
3.359.352,53 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.270.355,85 |
1.009.324,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
52.000,00 |
52.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
897.324,91 |
631.050,64 |
| IV.
Jahresüberschuss |
261.030,94 |
266.274,27 |
| B.
Rückstellungen |
127.730,00 |
135.980,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.538.764,78 |
1.679.827,07 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
255.023,54 |
211.606,38 |
| E.
Passive latente Steuern |
351.368,53 |
322.614,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.543.242,70 |
3.359.352,53 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: mint medical GmbH
Firmensitz laut Registergericht: 69121 Heidelberg
Registereintrag: 12.05.2010
Registergericht: Amtsgericht Memmingen
Register-Nr.: HRB 709351
Der Jahresabschluss der mint medical GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren verwendet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2019
Heidelberg, 28.07.2020
gezeichnet Dr. Matthias Baumhauer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2020 festgestellt.
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