Merl
Beteiligungs-GmbH
Odenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,29 |
| B.
Anlagevermögen |
17.153,82 |
16.436,38 |
| I.
Finanzanlagen |
17.153,82 |
16.436,38 |
| C.
Umlaufvermögen |
62,28 |
66,10 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62,28 |
66,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
17.216,10 |
29.284,77 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.923,87 |
28.992,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,29 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.427,95 |
2.574,75 |
| III.
Jahresüberschuss |
713,62 |
853,20 |
| B.
Rückstellungen |
292,23 |
285,30 |
| C.
Passive latente Steuern |
0,00 |
6,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
17.216,10 |
29.284,77 |
Anhang
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden. Darüber hinaus wurden die
relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der
Steuergesetze angewendet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Der Vorjahresausweis der nicht eingeforderten
Einlagen auf das gezeichnete Kapital wurde nicht den
für das Jahr 2010 geltenden Vorschriften gem. BilMoG
angepasst.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegen-stände wurden zum
Nennwert, ggfs. vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
ange-messen und ausreichend Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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