TOP 10 GmbHLiquidiert

Klausenweg 44, 63452 Hanau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 96868
Vorher
COM 105 Vermögensverwaltung GmbH
Eingetragen
30.4.2014
Branche
Spielhallen und Betrieb von GlücksspielautomatenSpielbanken und SpielklubsBetrieb von Sportanlagen
Gegenstand
Betreiben von gastronomischen Betrieben, das Aufstellen von Spiel- und Wettautomaten sowie deren Vertrieb, die Vermittlung von Spielinformationen und Wettannahmen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Tuncay ALTAY
Klausenweg 44, 63452 Hanau
18.750 €
75.00%
Lulzim AGA
Langstr. 5, 63450 Hanau
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TOP 10 GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Finanzamt: Offenbach am Main II

Steuer-Nr.: 044 246 26064

Handelsregisternummer: HRB 158164

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

EUR
A. Anlagevermögen  
II. Sachanlagen  
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.817,47
B. Umlaufvermögen  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
4. sonstige Vermögensgegenstände 992,60
IV. Kassenbestand, Guthaben b. Kreditinstituten, Postgiro 26.755,03
Summe Aktiva 31.565,10

PASSIVA

 
  EUR
A. Eigenkapital  
I. Kapital  
Gezeichnetes Kapital 25.000,00
Variables Kapital 0,00
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -11.916,55
D. Verbindlichkeiten  
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 578,21
8. sonstige Verbindlichkeiten 17.903,44
Summe Passiva 31.565,10

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2016

EUR
1. Umsatzerlöse 37.685,25
2. Materialaufwand -20.893,90
3. Personalaufwand -3.826,37
4. Sonstige betriebl. Aufwendungen  
4.1. Raumkosten -21.428,12
4.2. Versicherungen, Beiträge und Abgaben -460,00
4.3. Fahrzeug kosten -251,36
4.4. Werbe- und Reisekosten -872,04
4.5. Kosten der Warenabgabe -564,66
4.6. verschiedene betriebliche Kosten -1.292,30
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13,05
6. Ergebnis nach Steuern -11.916,55
Jahresfehlbetrag 11.916,55

Bestätigungsvermerk

Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2016

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. §267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Bilanzierungs und Bewertungsgrundsätze

Sie Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert und planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. §6 Abs. 2 ESTG. Voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagespiegel wird Vollabschreibung im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit dem Anschaffungsdatum bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlusstag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistung sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Die Befreiungsvorschrift des §274 Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuer wurde in Anspruch genommen.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

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