Systempartner Computervertriebs GmbH & Co.KGLiquidiert

Deisterstraße 27, 30449 Hannover, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRA 26952
Eingetragen
24.7.2003
Branche
Großhandel mit FlachglasGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Werkzeugmaschinen

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Systempartner Computervertriebs GmbH & Co.KG

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.401,00 5.912,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 186,00 220,00
II. Sachanlagen 5.215,00 5.692,00
B. Umlaufvermögen 72.161,58 57.825,16
I. Vorräte 18.445,37 19.440,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.081,87 32.674,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.634,34 5.710,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 863,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 77.562,58 64.600,59

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 24.169,55 27.044,37
I. Kapitalanteile 24.169,55 27.044,37
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 17.547,67 21.484,68
2. Kapitalanteile der Kommanditisten 6.621,88 5.559,69
B. Rückstellungen 1.200,00 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 52.193,03 36.356,22
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 52.193,03 36.356,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 77.562,58 64.600,59

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Die Systempartner Computervertriebs GmbH & Co. KG ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft gem. § 264a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften gem. § 264a ff. HGB unter Beachtung der für Kapitalgesellschaften vergleichbarer Größe anwendbaren Vorschriften erstellt.

Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht (§§ 274a, 288 HGB). Sie ist von keinem anderen Unternehmen unbeschränkt haftende Gesellschafterin (§ 285 Nr. 11a HGB).

II. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft (§ 264 Abs. 2 HGB).

Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, wurde beibehalten. Abweichungen davon waren nicht erforderlich (§ 265 Abs. 1 HGB). Der Jahresabschluss wurde für alle Geschäftszweige einheitlich gegliedert (§ 265 Abs. 4 HGB).
 
Die Buchführung erfolgte in Euro. Der Jahresabschluss wurde ebenfalls in Euro aufgestellt. Auf die Posten der Bilanz wurden die Bilanzierungsmethoden angewandt, die sich aus den §§ 242 ff. HGB und speziell den §§ 264 ff. HGB ergeben. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag beachtet (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB).

Aktivposten:
Eine Bilanzierungshilfe für latente Steuern gem. § 274 Abs. 2 HGB wurde nicht gebildet.

Die Gesellschaft besitzt keine Anteile von Gesellschaften, die mindestens den fünften Teil des Kapitals ausmachen (§ 285 Nr. 11 HGB) bzw. sind diese Anteile für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung (§ 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB).

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt
(§ 285 Nr. 9 Buchst. c HGB).

Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB).

Es liegen keine Gründe für die Rechtfertigung einer betrieblichen Nutzungsdauer eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes von mehr als fünf Jahren vor (§ 285 Nr. 13 HGB).

Passivposten:
Rückstellungen für latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 HGB waren nicht zu bilden.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder durch ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 € (§ 285 Nr. 1 Buchst. b HGB).

Haftungsverhältnisse:
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB (Pfandrechte, sonstige Sicherheiten) bestehen nicht.
Für die Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen
(§ 285 Nr. 9 Buchst. c HGB).

Vorjahresvergleich:
Bei allen Posten der Bilanz sind die Werte des laufenden Geschäftsjahres und des vorhergehenden Geschäftsjahres vergleichbar (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Umrechnungsgrundlagen:
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währungen lauten oder ursprünglich auf fremde Währungen lauteten
(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

III. Sonstige Pflichtangaben

Folgende Personen waren im Geschäftsjahr 2010 Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB):
  

Name:
Beruf:
Frank Böttger
EDV-Kaufmann


IV. Besondere Pflichtangaben für Personenhandelsgesellschaften

Die im Handelsregister gem. § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Einlagen wurden vollständig erbracht (§ 264c Abs. 2 S. 10 HGB).

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Firma Systempartner Computerverwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt 25.000,00 Euro.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 32.866,70 EUR.

1.6.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 21.525,18 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2011 festgestellt.

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