International Connection, Sims GmbH
Sonnenhang 1, 50127 Bergheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Randall Gerald Sims seit 12.8.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
International Connection, Sims GmbHKerpenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
Anhang1. Allgemeine Angaben a) Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Als Nutzungsdauer werden bei Software drei Jahre zugrunde gelegt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. - soweit zulässig - nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die Zugänge an beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden nach der pro-rata-temporis-Regel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) abgeschrieben. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern und Trivialsoftware (R 6.13 EStR) im Wirtschaftsjahr 2012 wurden nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Das Planvermögen der Rückdeckungsversicherungen ist mit dem Zeitwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB n. F.), d. h., bei den abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen ist der Aktivwert der Versicherung zum Ansatz gebracht. Die Bewertung der Warenbestände erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind als Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Für Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Die Gesellschaft verzichtet auf die Verteilung des Unterschiedsbetrages, der sich aus der Neubewertung der Rückstellung nach neuem Recht ergibt. Bewertung in der Handelsbilanz: Die Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen etc.), sind gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB n. F. mit diesen Schulden verrechnet. Das Planvermögen ist mit dem Zeitwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB n. F.), d. h., bei den abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen ist der Aktivwert der Versicherung zum Ansatz gebracht. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter 12 Monaten, verzinsliche Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Anzahlungen oder Vorausleistungen sind mit ihrem Nennbetrag (Rückzahlbetrag) angesetzt. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 274a Nr. 5 HGB n. F. von der Erfassung latenter Steuern ausgenommen. 2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten. … Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Wert eingestellt. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen, keinen Gebrauch. Im Geschäftsjahr wurde das Planvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Gerald Sims Kerpen, 28. Dezember 2013 gez. Gerald Sims Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.12.2013. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen