International Connection, Sims GmbH

Sonnenhang 1, 50127 Bergheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 41397
Eingetragen
9.10.2001
Branche
Großhandel mit Uhren und SchmuckHerstellung von FantasieschmuckTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Gegenstand
der Import und Export von Schmuck aller Art sowie der Groß- und Einzelhandel mit Schmuck aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Randall Gerald Sims
seit 12.8.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

International Connection, Sims GmbH

Kerpen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 36.269,00 54.607,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.692,00 1.605,00
II. Sachanlagen 32.577,00 53.002,00
B. Umlaufvermögen 163.444,31 208.446,43
I. Vorräte 49.826,00 47.680,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 59.360,40 73.394,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 54.257,91 87.371,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.889,15 8.523,63
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 12.292,00 8.794,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 217.894,46 280.371,06

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 28.593,97 71.334,25
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 46.334,25 41.201,07
III. Jahresfehlbetrag 42.740,28 -5.133,18
B. Rückstellungen 15.389,39 13.914,60
C. Verbindlichkeiten 173.911,10 195.122,21
Bilanzsumme, Summe Passiva 217.894,46 280.371,06

Anhang

1. Allgemeine Angaben

a) Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Als Nutzungsdauer werden bei Software drei Jahre zugrunde gelegt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. - soweit zulässig - nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände.

Die Zugänge an beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden nach der pro-rata-temporis-Regel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) abgeschrieben.

Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern und Trivialsoftware (R 6.13 EStR) im Wirtschaftsjahr 2012 wurden nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

Das Planvermögen der Rückdeckungsversicherungen ist mit dem Zeitwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB n. F.), d. h., bei den abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen ist der Aktivwert der Versicherung zum Ansatz gebracht.

Die Bewertung der Warenbestände erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind als Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Für Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Die Gesellschaft verzichtet auf die Verteilung des Unterschiedsbetrages, der sich aus der Neubewertung der Rückstellung nach neuem Recht ergibt. Bewertung in der Handelsbilanz: Die Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen etc.), sind gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB n. F. mit diesen Schulden verrechnet. Das Planvermögen ist mit dem Zeitwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB n. F.), d. h., bei den abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen ist der Aktivwert der Versicherung zum Ansatz gebracht.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter 12 Monaten, verzinsliche Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Anzahlungen oder Vorausleistungen sind mit ihrem Nennbetrag (Rückzahlbetrag) angesetzt.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 274a Nr. 5 HGB n. F. von der Erfassung latenter Steuern ausgenommen.

2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr Vorjahr
gesamt
Restlaufzeit
größer 1 Jahr
gesamt Restlaufzeit
größer 1 Jahr
EUR EUR EUR EUR
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
59.360,40

0,00

73.394,58

0,00

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Wert eingestellt.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen, keinen Gebrauch.

Im Geschäftsjahr wurde das Planvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet:

EUR
Rückstellung lt. versicherungsmathematischem Gutachten 40.184,00
Zeitwert Planvermögen 52.476,00
Ansatz gem. § 246 Abs. 2 HGB (Aktiv) 12.292,00

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Summe davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem
Jahr
einem bis zu
fünf Jahren
mehr als
fünf Jahren
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten 173.911,10 98.411,10 75.500,00 0,00
davon aus Steuern 26.432,53 26.432,53 0,00 0,00
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit 660,86 660,86 0,00 0,00
davon:
gegenüber Gesellschaftern 52.556,64 3.056,64 49.500,00 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Gerald Sims

Kerpen, 28. Dezember 2013

gez. Gerald Sims

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.12.2013.

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