Polsterei
Barth GmbH
Kornwestheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
12.076,49 |
| I.
Vorräte |
2.243,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.753,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.079,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.076,49 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.066,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
3.433,86 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.010,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.076,49 |
Anhang
1.
ALLGEMEINES
Bei der POLSTEREI BARTH GMBH, handelt es sich nach
den Kriterien des § 267 HGB um eine kleine
Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss muss daher
gemäß §§ 325, 326 HGB offen gelegt
werden.
2.
FORM DES JAHRESABSCHLUSSES
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
§§ 242 ff. HGB und der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach § 266 HGB bzw. §
275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Es wurden keine
geschäftszweigtypischen Ergänzungen vorgenommen.
3.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
3.1.
Bilanzierungsmethoden
a.Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
b.Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
c.Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
d.Im Anlagevermögen wurden nach wie vor
diejenigen Vermögensgegenstände ausgewiesen,
die dazu bestimmt waren, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
e.Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB
wurden, soweit erforderlich, gebildet.
f. Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit
erforderlich, nach den Vorschriften des § 250 HGB
berücksichtigt.
g.Die Bildung von Bilanzposten für latente
Steuern war nicht erforderlich.
h.Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
3.2.
Bewertungsmethoden
a.Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
b.Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
c.Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag bereits realisiert waren.
d.Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der
Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind
die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich
genutzt wird. Hierbei wurde generell die lineare
Abschreibungsmethode angewendet.
Der Bestand an Waren wurde zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen wurden mit 1 % (im Vorjahr 1 %)
der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen (netto)
berücksichtigt.
Eine Notwendigkeit zur Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen bestand
nicht.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten,
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
e. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
4.
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
4.1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr belaufen sich auf € 0,00.
4.2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr belaufen sich auf
€ 2.010,35.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen am Abschlussstichtag
€ 0,00.
5.
SONSTIGE ANGABEN
5.1.
Mitglieder der Organe der Gesellschaft
Herr Markus Barth war im Geschäftsjahr 2010
einziger Geschäftsführer der Gesellschaft.
Er ist einzelvertretungsberechtigt und von der
Beschränkung des § 181 BGB befreit. Die
Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat.
5.2.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust in Höhe von € 3.433,86 auf neue
Rechnung vorzutragen.
6.
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
UM 31. DEZEMBER 2010
Kornwestheim, den 30. November 2011
...................................................................
- Markus Barth -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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