Pro Arbeit
GmbH
Wernigerode
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
603.872,34 |
607.213,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
850,68 |
3.246,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
603.021,66 |
603.966,84 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.419,00 |
15.336,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
809.812,33 |
802.801,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.427.103,67 |
1.425.351,49 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
827.801,67 |
816.822,85 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.010,66 |
10.978,82 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
809.812,33 |
802.801,67 |
| B.
Rückstellungen |
204.306,00 |
203.366,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.222.797,67 |
1.221.985,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.222.797,67 |
1.221.985,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.427.103,67 |
1.425.351,49 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2018
Pro Arbeit GmbH in Insolvenz, Wernigerode
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft firmiert unter "Pro Arbeit GmbH"
und hat ihren Sitz in Wernigerode. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der
Handelsregisternummer HRB 14859 eingetragen. Seit
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29. April 2016
trägt die Gesellschaft den Zusatz "in Insolvenz".
1. 2. Die Gesellschaft ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a HGB.
Die größenabhängigen Erleichterungen wurden
teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des
§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht
zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet.
3. Am 29. April 2016, 8.45 Uhr, wurde das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro
Arbeit GmbH in Insolvenz mit Beschluss des Amtsgerichtes
Magdeburg (Geschäftsnummer 340 IN 133/16 (371))
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Magdeburg,
bestellt.
4. Auf Grund des Insolvenzverfahrens konnten mit
zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die
Erstellung eines den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung mit
hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses
erforderlichen Informationen beschafft bzw.
berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des
Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bei der Bewertung wurde auf Grund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29. April
2016 nicht von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
3. Es wurde vorsichtig bewertet, insbesondere wurden
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Bilanzstichtag realisiert waren.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände sowie des übrigen
Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem
niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
2. Die Rückstellungen wurden mit den
Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung abzudecken.
3. Die sonstigen Rückstellungen
beinhalten im Wesentlichen restliche Personalkosten, das
Honorar der Jahresabschlussarbeiten sowie die Kosten des
Insolvenzverfahrens.
4. Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
5. Aufgrund der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 29. April 2016 gelten die vor
Verfahrenseröffnung begründeten
Verbindlichkeiten als fällig
(§ 41 InsO) und haben somit sämtlich
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
E.
Angaben nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB
Gemäß § 264 Abs. 2 S. 3 HGB sind im
Anhang zusätzliche Angaben zu machen, falls besondere
Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss
nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt. Im
vorliegenden Fall lagen nicht sämtliche Belege und
Wertnachweise, insbesondere zu den von der bisherigen
Geschäftsführung getroffenen Wertansätzen
vor. Hiervon sind insbesondere die Bilanzposten des
Anlagevermögens betroffen. Des Weiteren konnte der
Insolvenzverwalter Informationen über die
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
und über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
nur angeben, soweit diese auch bekannt waren. Es konnte
jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt
werden, ob dem Insolvenzverwalter alle bestehenden
Haftungsverhältnisse bekannt sind. Aus den
vorgenannten Gründen kann die Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
beeinträchtigt sein.
F.
Sonstige Angaben
1. Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer war Herr Gerald Zipfel
(Kaufmann), Wernigerode, bestellt.
2. Durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 29.
April 2016 wurde Herr Rechtsanwalt Prof.
Dr. Lucas F. Flöther, Magdeburg, zum
Insolvenzverwalter bestellt.
3. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
keine Arbeitnehmer mehr.
Magdeburg, 5. April
2019
gez.
Prof. Dr. Lucas F. Flöther als
Insolvenzverwalter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2019
festgestellt.
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