Marx Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ernst Robert Marx seit 11.6.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
F.E. Marx GmbH.HamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGzum Geschäftsjahr 2011 A. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden in Anspruch genommen. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Von dem Wahlrecht gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit über einem Jahr belaufen sich auf EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00). II. Verbindlichkeitenspiegel Die Aufstellung eines Verbindlichkeitenspiegels erübrigt sich wegen Geringfügigkeit. III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 III GmbHG Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter keine Darlehensforderungen oder -verbindlichkeiten. Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Keine Angaben gem. § 326 HGB E. Son stige Angaben F. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Friedrich Marx GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg. I. Geschäftsführungsorgane Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den Herren Robert Marx und Knut Reher geführt. Hamburg, 20.07.2012 gez. Robert Marx gez. Knut Reher
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.07.2012 |
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