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V.I.T. PAPERTEC AGGerlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020BILANZAKTIVA
AnhangALLGEMEINE ANGABEN Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der V.I.T. PAPERTEC AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: V.I.T. PAPERTEC AG Firmensitz laut Registergericht: Gerlingen Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Stuttgart Register-Nr.: HRB 206464 III. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung -. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses a) Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. b) Vorjahreszahlen Die Betragsangaben für das Vorjahr sind in allen Fällen vergleichbar.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs. 1 HGB). Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet (§ 246 Abs. 2 HGB). Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB). Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Unter der Bilanz zu vermerkende Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen nicht (§ 251 HGB). III. Bewertungsmethoden (§ 252 bis § 256 HGB) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB). Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: a) Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird (amtliche Abschreibungstabellen, kürzeste Nutzungsdauer). Der Altbestand und die Zugänge wurden linear abgeschrieben. Bei den Zugängen wurde die Abschreibung zeitanteilig entsprechend den jeweiligen Zugangsmonaten vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten vermindert um außerplanmäßige Abschreibung aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderung - Ausleihungen zum Nennwert vermindert um außerplanmäßige Abschreibung aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderung - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt. b) Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit gegeben, wurden sie auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert bzw. den Marktpreis abgeschrieben worden. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. c) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. d) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Gezeichnetes Kapital Das ausgewiesene Grundkapital ist im Handelsregister mit Euro 300.000,00 eingetragen. Gewinnrücklagen Die gesetzliche Rücklage wurde entsprechend § 150 Abs. 2 AktG mit Euro 30.000,00 gebildet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen keine.
Erläuterungen der Erträge und Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31 HGB) Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält weder nennenswerte Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung noch von außergewöhnlicher Bedeutung. Aperiodische Aufwendungen und Erträge Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält weder nennenswerte aperiodische Aufwendungen noch nennenswerte aperiodische Erträge.
Anzahl Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 10 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Gewinnverwendung Vorstand Vorname Name Wohnort ausgeübter Beruf Hans-Jürgen Geyer Renningen Kaufm. Vorstand Eine Berichterstattung über die Organbezüge wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB eingeschränkt. Aufsichtsrat Vorname Name Wohnort ausgeübter Beruf Eckhard Fiedler (Vorsitzender) Leonberg WP/Steuerberater Karlheinz Bross (Stellvertreter) Duisburg Kaufm. Angestellter Gerd Kaspari Reken Kaufm. Angestellter Beteiligungen des Vorstandes - V.I.T. SYSTEMTECHNIK GmbH; - V.I.T. Industrial Components GmbH; - V.I.T. DO BRASIL Ltda; - V.I.T. Technologies ASIA PACIFIC (Pte.) Ltd.; - V.I.T. Papiermaschinen-Service GmbH; Forderungen gegenüber Vorständen/Aufsichtsräten Im Berichtjahr wurden keine Vorschüsse und Kredite an den Vorstand und den Aufsichtsrat gewährt. Insoweit entfallen die Angaben nach § 285 Nr. 9 c HGB im Wirtschaftsjahr.
Gerlingen, den, den 20. September 2020 gez.
Hans-Jürgen Geyer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. Oktober 2020 |
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