MaeDia
GmbH
Haan
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.773,00 |
17.468,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.771,00 |
17.466,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.859,74 |
9.476,11 |
| I.
Vorräte |
5.390,00 |
4.975,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.235,65 |
3.449,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
234,09 |
1.051,24 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.466,94 |
3.183,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.099,68 |
30.127,95 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
30.466,94 |
29.183,84 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.466,94 |
3.183,84 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.699,68 |
28.727,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.699,68 |
7.727,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.099,68 |
30.127,95 |
sonstige Berichtsbestandteile
I. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der MaeDia GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von € 410,00 wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Ausleihungen zum Nennwert
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit notwendig wurden
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
gemäß § 253 Abs. 2 S. 3 HGB niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo- Methode
angewendet (§ 256 Satz 1 HGB). Die Lifo -Methode
bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
geleistete Vorauszahlungen, soweit diese auf Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
entfallen.
Das
Eigenkapital (Fest- und variables Kapital) ist zum
Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
A. Erläuterungen zum Ausweis der Forderungen
(§ 268 Abs. 4 HGB
)
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind, soweit vorhanden, unter dem entsprechenden
Posten in der Bilanz ausgewiesen.
B. Erläuterungen zum Ausweis der Verbindlichkeiten
(§ 268 Abs. 5, § 285 Nr. 1a HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr sind, soweit vorhanden, unter dem entsprechenden
Posten in der Bilanz ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit
einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren sind, soweit
vorhanden, als Gesamtbetrag ausgewiesen.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu
Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
Die Gesellschaft hat gegenüber den
Gesellschaftern Verbindlichkeiten im Sinne des § 42
Abs. 3 GmbHG in Höhe von EUR 17.000.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Für die Verbindlichkeit gegenüber der
Gesellschafter Geschäftsführerin wurde ein
Rangrücktritt in Höhe von 5.000 EUR erklärt.
Die Rückzahlung der Darlehensverbindlichkeit
gegenüber der Gesellschafter
Geschäftsführerin, Frau Heike Richter, erfolgt
aus zukünftigen Überschüssen, aus einem
Liquidationserlös und aus dem freien Vermögen der
MaeDia GmbH.
III. Sonstige Pflichtangaben
A. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 und 9a - c HGB
)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführerin: Heike
Richter
Gezeichnet Haan, den 30. Juni 2016
Heike Richter, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2016 festgestellt.
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